Steuerexperte Hubert Berger beantwortet die wichtigsten Fragen zu Steuern und Miete, sowie zum Steuerbonus beim Ankauf von Möbeln. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Absetzbetrag auf Mieten von Studenten</b><BR /><BR /><b>Mein Sohn ist 1997 geboren und hat 2019 bis 2020 das erste Jahr der Master Ausbildung in Innsbruck besucht. Kann ich die Miete in der Steuererklärung abschreiben?</b><BR />Ja, sofern er steuerlich zu Ihren Lasten lebend ist, kann auf die bezahlte Miete bis zu einer Höhe 2.633 Euro jährlich ein Absetzbetrag von 19 Prozent geltend gemacht werden. Die im Jahr 2019 bezahlten Mieten hätten aber bereits in der Steuererklärung 2020 für das Jahr 2019 angeführt werden müssen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Studium an einer anerkannten Universität (private oder staatliche), eine Entfernung zwischen Studien- und Wohnort von mehr als 100 km und der Umstand, dass sich die beiden Orte nicht in derselben Provinz befinden. Andere Formen der Ausbildung an nicht Universitäten, z.B. an Fachhochschulen, sind nicht zulässig. Vertraglich muss der Mietvertrag konform laut Gesetz Nr. 431/1998 sein, im Namen von mindestens einem Elternteil, oder direkt im Namen des Uni-Studenten und für Wohnungszwecke abgeschlossen und registriert werden. Beim Auslandsstudium entfällt die Pflicht zur Vertragsregistrierung.<BR /><BR /><BR /><b>Mündlicher Untermietvertrag</b><BR /><BR /><b>Ich habe für meine Studentenwohnung nur einen mündlichen Untervermietungsvertrag. Ist dieser Vertag schriftlich festzuhalten, um den Steuerabsetzbetrag für Studenten nutzen zu können?</b><BR />Gemäß dem Rundschreiben Nr. 21/2010 der Einnahmenagentur kann der Absetzbetrag im Falle einer Untervermietung nicht beansprucht werden. D.h. für den Absetzbetrag muss zwingend ein Vertrag mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossen werden.<BR /><BR /><BR /><b>Begünstigung für den Ankauf von Gartenmöbel<BR /><BR />Ich habe gehört, dass ich für den Ankauf von Möbeln für den Garten (Tische, Stühle, etc.) einen Steuerbonus bekommen kann. Ist dies korrekt und wie hoch ist dieser Bonus?</b><BR />Für die Anschaffung von Gartenmöbeln ist kein Steuerabsetzbetrag vorgesehen. Es gibt jedoch den sogenannten „Bonus Verde“ von 36 Prozent, welcher für die Neugestaltung von Gärten vorgesehen ist. Begünstigt sind Ausgaben für die Erneuerung von bereits bestehenden Garten- und Grünanlagen von Wohnimmobilen. Diese Steuerbegünstigung umfasst aber nicht den Ankauf von Gartenmöbel. Die Erweiterung des Bonus Verde auf den Ankauf von Gartenmöbeln war zwar im Gespräch, wurde aber bisher nicht umgesetzt. Es gibt einen sogenannten Möbelbonus in Form eines Steuerabsetzbetrages von 50 Prozent für den Kauf von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten mit Energieeffizienzklasse von mindestens A+ (A für Öfen). Um den Absetzbetrag beanspruchen zu können, ist es aber notwendig im Sinne des Artikels 16-bis des Einkommensteuergesetzes begünstige Wieder-gewinnungs-, Sanierungs- oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. In diesem Fall kann dann ein Absetzbetrag für die Möbel bis zu einem Höchstbetrag von Euro 16.000 genutzt werden. Erfolgt nur der Ankauf von Möbeln ohne Umarbeiten an der Wohnung, kann kein Absetzbetrag genutzt werden. <BR /><BR /><BR /><b>Registrierung Mietvertrag</b><BR /><BR /><b>Muss ich einen Mietvertrag auch registrieren lassen, wenn ich für die Einheitsbesteuerung optiere und somit keine Registersteuer anfällt?</b><BR />Ja, Mietverträge betreffend Immobilien müssen unabhängig von der gewählten Besteuerungsform immer innerhalb 30 Tagen nach Vertragsabschluss bei der Einnahmenagentur registriert werden. <BR /><BR /><i>*Hubert Berger ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Experte für Betriebsnachfolge in der Kanzlei Lanthaler, Berger, Bordato & Partner in Meran. </i><BR />