Wir haben einen gefragt, der es wissen muss: Walter Crepaz, Präsident der Südtiroler Notarkammer.<BR /><BR /><b>Herr Crepaz, Karl Lagerfeld hat es getan und jetzt laut Insidern auch die kürzlich verstorbene <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/tierisch-reich-wenn-hund-und-katz-millionen-erben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Ivana Trump</a>: Ihr Vermögen ihren Haustieren hinterlassen. Wie ist das hierzulande? Kann ich meinem Haustier etwas hinterlassen?</b><BR />Walter Crepaz: Laut italienischem Recht ist es nicht möglich, das Haustier als direkten Erben einzusetzen. Die Erbfolge wird direkt vom Gesetz oder vom Testament geregelt. Laut Gesetz treten der Ehepartner bzw. die nächsten Verwandten des Verstorbenen die Erbschaft an; mit einem Testament hingegen kann der Testamentsverfasser ausdrücklich bestimmen, wer seine Güter bzw. Rechte erhalten soll. Der Gesetzgeber sieht aber ausdrücklich vor, wer als Erbe im Testament eingesetzt werden kann: physische Personen, also Menschen, die am Todestag des Erblassers am Leben sind bzw. auch noch ungeboren waren oder auch Nachkommen einer namentlich gemachten Person. Auch juristische Personen, Vereinigungen, Stiftungen oder Gesellschaften können als Erben angegeben werden.<BR /><BR /><b>Lagerfeld soll damals in Frankreich, wo er lebte, den Umweg über eine Stiftung genommen haben, um seine Katze finanziell zu versorgen. Wäre das in Italien möglich? Und wie viel würde das kosten?</b><BR />Crepaz: In anderen Ländern ist die Handhabe bei Stiftungen lockerer. Man spricht dort von Privatstiftungen; in Italien muss eine Stiftung mit öffentlicher Urkunde oder mittels Testament gegründet werden. Die Stiftung muss eine eigene Satzung haben, welche die Bezeichnung, den Zweck, den Sitz und weitere Bestimmungen enthält. Auch braucht sie ein Stiftungsvermögen, damit sie als solche anerkannt wird. In den Regionen Italiens ist dies unterschiedlich geregelt. Das Gesetz sieht weiters zwingend vor, dass die Satzung oder die Regierungsbehörde bestimmt, was mit dem Stiftungsvermögen geschieht, sobald der Zweck der Stiftung erreicht ist oder es unmöglich geworden ist, ihn zu erreichen. Die Regierungsbehörde hat die Kontrolle und die Aufsicht über die Stiftungen in Italien. Die Kosten einer Gründungsurkunde kann man nicht generell auflisten: Sie hängen von der Komplexität des Falles ab, vom Wert, von eingebrachten Liegenschaften, Geldern, Wertpapieren.<BR /><BR /><b>Was passiert im Normalfall mit Haustieren, wenn der Besitzer stirbt?</b><BR />Crepaz: Haustiere sind, auch wenn das vielleicht merkwürdig klingt, Teil der Erbmasse. Wie jede andere persönliche Sache des Erblassers fallen sie dem Erben zu. Denken wir zum Beispiel an einen Hof, wo nicht nur die Hofstelle, die Wiesen, die Wälder, sondern auch die Maschinen, das Vieh und Haustiere dem Erben zufallen.<BR /><BR /><b>Kann der Besitzer in irgendeiner Form dafür vorsorgen, dass es seinem Tier an nichts fehlen wird?</b><BR />Crepaz: Natürlich: Es wäre zum Beispiel möglich, dem Erben – einer physischen Person oder einer Vereinigung – eine Verpflichtung aufzuerlegen, für ein bestimmtes Haustier zu sorgen und es zu pflegen. Diese Auflage hat zur Folge, dass der Erbe diese Verpflichtung einhalten muss – entweder mittels des ihm dafür vom Erblasser zur Verfügung gestellten Geldes oder auch durch Verwendung von Eigenmitteln des Erben.<BR /><BR /><b>Aber kontrollieren kann niemand, ob dann tatsächlich auch gut mit dem Tier umgegangen wird, oder?</b><BR />Crepaz: Die Auflage, das Tier zu pflegen, kann auf verschiedenste Weise vorgesehen, ihre Einhaltung auch mit Strafen versehen werden. Es kann für die Pflege eine bestimmte Summe vorgesehen werden; es kann vorgeschrieben werden, dass das Tier bestimmten tierärztlichen Visiten unterzogen werden soll; auch, dass der Begünstigte seine Erbschaft verliert, wenn er die ihm aufgebürdete Auflage nicht einhält. Ein Testamentsvollstrecker oder eine dritte Person könnte da als Aufsichtsperson genannt werden.<BR /><BR /><b>Ist Ihnen in Südtirol schon ein Fall untergekommen, in dem jemand sein Haustier im Testament erwähnt hat?</b><BR />Crepaz: Es ist vorgekommen, dass im Testament festgehalten wurde, wer sich um das Haustier kümmern soll.<BR /><BR /><b>Ihr Rat für alle, die ihr Haustier nach ihrem Tod gut versorgt wissen wollen?</b><BR />Crepaz: Tierbesitzer sollten sich fragen, wer im Verwandtschafts- oder Freundeskreis das Tier besser pflegen könnte, wer dafür die richtige Zuwendung aufbringt, die geeigneten Räumlichkeiten und die dazu notwendige Zeit hat. Gegebenenfalls kann der Erblasser auch eine bestimmte Geldsumme für den zu erbringenden Dienst vorsehen. Sonst würde ich dazu raten, dass Tierbesitzer sich bei einem Tierheim oder einer Tierschutzorganisation umsehen, um sich dort einen Rat zu holen<BR /><BR /><BR />