<BR />In den letzten Jahren hat die Steuerbehörde die Kontrollen zwischen Bauboni und Katasterdaten verstärkt. Dabei wird geprüft, ob die eingetragene Katasterrendite zu den durchgeführten Arbeiten passt. Auf diese Weise will der Fiskus verhindern, dass Wertsteigerungen von Immobilien, die durch staatlich geförderte Renovierungen entstanden sind, im Kataster „unsichtbar“ bleiben.<h3> Einnahmenagentur wird italienweit 200.000 Briefe verschicken</h3>Im Rahmen dieser Kontrollen hat die Einnahmenagentur kürzlich angekündigt, in den nächsten zwei Jahren italienweit rund 200.000 Immobilienbesitzern sogenannte „Compliance-Briefe“ zu schicken. Betroffen sind vor allem Personen, die den Superbonus von 110 Prozent genutzt haben, mit dem energetische Sanierungen gefördert wurden, aber auch diejenigen, die andere Boni für Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten in Anspruch genommen haben. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-73323646_quote" /><BR /><BR /><BR />Bereits im Laufe des Jahres 2025 waren Schreiben versandt worden. Damals ging es um Fälle, in denen die Kosten der Arbeiten den Katasterwert der Immobilie um mindestens 300 Prozent überstiegen. Nun werden Abweichungen von 100 Prozent geprüft. <BR /><BR />Hintergrund ist das Katastergesetz: „Es besagt unter anderem, dass sobald sich der Wert einer Immobilie durch Renovierungs- und Umbauarbeiten um 15 Prozent erhöht, eine Katastermeldung nötig ist“, erklärt der Meraner Geometer Hanspeter Palla. <h3> Experte: Viele sind sicher schon in Ordnung</h3>Wer sich jetzt Sorgen macht, ob auch ihm demnächst ein Beschwerdebrief der Einnahmenagentur ins Haus flattern könnte, dem rät Palla zur Ruhe. „In vielen Fällen dürfte die Katastermeldung schon erfolgt sein. Denn wer den Superbonus genutzt hat, hat sehr oft nicht nur energetisch saniert, sondern auch noch andere Arbeiten durchgeführt, zum Beispiel eine Aufstockung der Immobilie oder interne Umbauten. In diesen Fällen ist eine Katastermeldung ohnehin Pflicht, um den Bauabschluss bei der Gemeinde zu melden“, erklärt der Experte.<BR /><BR />Wenn hingegen nur die Fassade gedämmt oder die Fenster ausgetauscht worden seien, habe sich der Wert der Immobilie meist nicht so stark erhöht, dass eine Anpassung der Katasterrendite erforderlich wäre.<h3> Und wenn man dennoch Post vom Fiskus bekommt?</h3>Aber was ist zu tun, wenn man dennoch Post vom Fiskus bekommt? In dem Fall rät Hanspeter Palla, sich an einen Techniker zu wenden, der kontrolliert ob die durchgeführten Arbeiten eine neue Katastermeldung laut den geltenden Bestimmungen erforderlich gemacht hätten und der die tatsächliche Wertsteigerung der Immobilie berechnen wird.<BR />„Sollte man über den 15 Prozent liegen bzw. Arbeiten ausgeführt haben, die in jedem Falle eine Änderung der Gebäudekatastermeldung erforderlich gemacht hätten, kann man die Änderungen nachträglich dem Gebäudekatataster melden und mit der Zahlung einer Strafe das Versäumnis beheben.“<BR /><BR />Die Steuerabschreibung verliere man auf keinen Fall, versichert Palla.<BR />Einziger Nachteil: höhere Steuern. Denn die Gemeindeimmobiliensteuer wird auf Basis des aktualisierten Katasterwertes berechnet. Aber das dürfte bei den meisten nicht allzu groß ins Gewicht fallen, nachdem Erstwohnungen in Südtirol großteils von der GIS befreit sind.<BR /><BR />Präventiv aktiv werden ist laut dem Experten meist nicht nötig. „In diesem Bereich gibt es ohnehin noch gewisse Unklarheit. Zum Beispiel besagen die Bestimmungen, dass beim Austausch von Fenstern keine Katastermeldung erforderlich ist.“ <BR />Deshalb sein abschließender Rat: Ruhe bewahren - und bei Bedarf fehlende Meldungen zeitnah nachholen. <h3> Zum Thema: Was ist der Katasterwert?</h3>Der Katasterwert ist ein offizieller, vom Staat festgelegter Wert einer Immobilie. Er steht im Katasterauszug und wird vor allem benutzt, um Steuern zu berechnen – zum Beispiel, die Gemeindeimmobiliensteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer. <BR />Der Katasterwert entspricht aber nicht unbedingt dem Marktwert. Er ist meistens deutlich niedriger als der tatsächliche Verkaufspreis einer Wohnung oder eines Hauses.<BR />Oft ist auch von der Katasterrendite die Rede: Sie ist der Ausgangswert, aus dem der Katasterwert berechnet wird. Man kann es so verstehen: Jede Immobilie hat im Kataster eine feste „Grundzahl“: die Katasterrendite. Sie hängt von Größe, Lage, Ausstattung und Nutzung der Immobilie ab. Um den Katasterwert zu berechnen, wird diese Katasterrendite mit einem bestimmten Faktor multipliziert.<BR />Grundsätzlich gilt: Nicht jede Baumaßnahme erfordert eine Änderung im Kataster. Bestimmte Arbeiten verändern jedoch die Immobilie so stark, dass eine Aktualisierung der Katasterrendite notwendig wird. Ein Zusammenhang besteht vor allem dann, wenn sich objektive Merkmale der Immobilie ändern – etwa die Fläche, die Anzahl der Räume, die Qualität der Ausstattung oder die Nutzungsart.