Zuerst zur Ist-Situation: Laut Landesgesetz aus dem Jahr 2006 ist die Verabreichung und der Verkauf alkoholischer Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Das betrifft Pubs, Diskotheken, Restaurants, genauso Supermärkte und Konzerte.Nun hat die zuständige Landesrätin Martha Stocker einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der zwar nur eine Kleinigkeit am bestehenden Gesetzestext aus dem Jahre 2006 ändert und ihn an die nationale Gesetzgebung von 2013 anpasst: Stocker will die Zahl 16 durch 18 ersetzen.Das heißt: Wird der Entwurf genehmigt, wird die Verabreichung und der Verkauf von Alkohol an Minderjährige gänzlich untersagt.STIMMEN SIE AB: Alkohol erst ab 18 Jahren erlaubt: Was halten Sie davon? Hier öffnen"Im Grunde ändert sich für die Jungen nichts, denn den Jugendlichen darf bereits jetzt erst ab 18 Jahren Alkohol ausgegeben werden", präzisiert Peter Koler vom Forum Prävention. Von den Betrieben wird die staatliche Regelung bereits angewandt, nun soll das Landesgesetz Verkauf und Ausschank an unter 18-Jährige auch offiziell unter Strafe stellen. "Das Verbot allgemein ist sicher ein starkes Signal an die Jungen - dabei kann man über die Altersgrenze diskutieren", so Koler. Und natürlich gebe es auch immer wieder den Wunsch nach Überschreitung. Kein Unterschied zwischen Bier und WodkaWarum diese Maßnahme notwendig ist? Als Prävention, heißt es vom Land. „Der Alkoholkonsum bei minderjährigen Jugendlichen ist doch recht hoch“, sagt Laura Schrott, Direktorin der Landesabteilung Gesundheit.Unterschiede zwischen den verschiedenen Alkoholika macht der Gesetzesentwurf nicht. „Ein Jugendlicher kann sich mit mehreren Bier – natürlich abhängig von seiner körperlichen Verfassung – genauso betrinken wie mit Wodka“, erklärt Schrott. „Der Effekt ist derselbe: Alkohol bleibt Alkohol.“Saftige Strafen drohenWird Minderjährigen trotzdem Alkohol ausgeschenkt oder verkauft, drohen saftige Strafen: 144 bis 552 Euro können bei Zuwiderhandlung fällig werden. Wird innerhalb von 5 Jahren ein zweites Mal dagegen verstoßen, droht neben der Geldbuße auch die Schließung des Betriebs für höchstens zwei Monate.Die Landesregierung hat Stockers Gesetzesentwurf bereits gutgeheißen. Nun muss der Entwurf noch in die zuständige Gesetzgebungskommission, am Ende befindet der Landtag darüber.stol/pg