Freitag, 26. November 2021

Kein Fernsehgerät? Jetzt die Befreiung für die Fernsehsteuer 2022 beantragen!

Eigene Befreiung für Senioren ab dem 75. Lebensjahr. Die Fernsehgebühr ist von allen zu entrichten, die im Besitz eines Fernsehgeräts sind. Sie ist einmal pro Jahr im Haushalt fällig, sofern die Familienmitglieder einen gemeinsamen meldeamtlichen Wohnsitz haben.

In den meisten Haushalten findet man heutzutage ein Fernsehgerät. - Foto: © Shutterstock









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