Es waren vor allem die Saisonarbeitskräfte im Tourismus, die in Südtirol teilweise schon seit November des Vorjahres ohne Arbeit, ohne Gehalt und ohne Arbeitslosengeld waren. Die staatlichen Hilfsdekrete „Sostegni“ und „Sostegni bis“ versprachen Abhilfe. Aber wie viel Unterstützung ist tatsächlich bei den Betroffenen gelandet?<BR /><BR /><BR /><BR />Die Entwicklung der vergangenen Monaten ist bekannt: Die Corona-Pandemie und die ausgefallene Wintersaison im Tourismus hatten zur Folge, dass weit über 10.000 Saisonarbeitskräfte in Südtirol nicht nur ohne Gehalt, sondern monatelang auch ohne Arbeitslosengeld dastanden. Viel Hoffnung hatte man daher in das Hilfsdekret der römischen Regierung „Decreto sostegni“, das im März verabschiedet wurde, gesetzt, da es immer wieder hieß, das Arbeitslosengeld werde verlängert und möglicherweise auch rückwirkend ausbezahlt. Dem war aber nicht so. Stattdessen gab es einen einmaligen Beitrag, in Höhe von 2400 Euro. <BR /><BR />Also hoffte man auf das Folgedekret, auf das „Decreto sostgni bis“, das Mitte Mai verabschiedet wurde. Aber auch mit diesem Dekret wurde wieder nur ein Una-Tantum-Beitrag in Höhe von 1600 Euro vereinbart und keine Verlängerung oder rückwirkende Auszahlung der Arbeitslosen-Unterstützung beschlossen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-49302677_quote" /><BR /><BR />„Aber auch hier muss man aufpassen“, sagt der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett: „Diesen Beitrag erhält man nur dann, wenn man aufgrund der Coronakrise zwischen dem 1. Jänner 2019 und dem 26. Mai keine Arbeit hatte.“ Will heißen: Wenn man am 20. Mai eine neue Arbeitsstelle antrat, dann hat man kein Anrecht auf die 1600 Euro im „Decreto Sostegni bis“. „Und in Südtirol ist es im Gegensatz zu vielen anderen Regionen Italiens so, dass die allermeisten Tourismusbetriebe, Bars und Restaurants bereits vor dem 26. Mai wieder geöffnet haben“, so Tschenett. „Sehr viele Arbeitnehmer, die bereits monatelang ohne Gehalt und Arbeitslosenunterstützung waren, fallen auch bei dieser Hilfe wieder durch den Rost.“<BR /><BR />Insgesamt ist es also so, dass Tausende Saisonarbeitskräfte im Tourismus, die seit November oder Dezember, also seit einem halben Jahr, ohne Arbeit, Gehalt und Arbeitslosenunterstützung waren, bislang vom Staat einen Beitrag in Höhe von 2400 Euro erhielten und einige wenige können um die 1600 Euro des „Decreto sostegni bis“ ansuchen. Das ist aber noch nicht allles: „Zu alledem kommt noch dazu, dass diese Personen nicht nur ohne Gehalt waren, sie waren auch nicht rentenversichert, da die Arbeitslosigkeit nicht verlängert worden ist“, so Tschenett.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />