Die TASI-Steuer ist die neue Gemeinde-Immobiliesteuer und wird im restlichen Staatsgebiet am 16. Oktober fällig. In Südtirol allerdings ist die TASI-Steuer nicht vorgesehen, da mit einem Landesgesetz die IMI-Steuer eingeführt wurde, welche die zwei Gemeindesteuern (TASI und IMU) für Immobilien vereint.Die Fälligkeit des 16. Oktober betrifft daher allenfalls Besitzer von Immobilien außerhalb Südtirols, d.h. auch in der Provinz Trient, falls die betreffenden Gemeinden die Fälligkeit nicht innerhalb Mai 2014 festgelegt haben.Der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL steht, wie die anderen Steuerdienste, für die Berechnung der TASI Steuer für Immobilien außerhalb Südtirols zur Verfügung. Dies gilt für jene Steuerzahler, welche die TASI - Akontozahlung im Juni nicht durchgeführt haben und deren Fälligkeit somit der 16. Oktober ist.