Demnach dürfen LKW-Fahrer ihre Wochenendpausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Zustimmung hierzu kommt von Fortunato Rizzo, dem Obmann der Warentransporteure im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister. „Die Fahrer haben laut Gesetz ein Recht auf ihr freies Wochenende. Momentan ist es aber so, dass die Pausen nicht in Anspruch genommen werden können, sofern es sich um eine Auslandsfahrt über das Wochenende handelt“, erklärt Rizzo.In solchen Fällen gingen die Fahrten nicht nur auf Kosten der Fahrer bedingt durch kürzere Rastzeiten, sondern vor allem auch auf Kosten der Verkehrssicherheit insgesamt.Bei Missachtung des Gesetzes erwarten die Fahrer in Frankreich – und dies gilt auch für nicht französische Warentransporteure – ein Jahr Haftstrafe sowie Geldstrafen bis zu 30.000 Euro.„Die Verordnung sollte in allen europäischen Ländern einheitlich gesetzlich angewandt werden, damit die Sicherheit sowie die notwendigen Ruhepausen der LKW-Fahrer gewährleistet werden können“, so Rizzo.