Mittwoch, 18. Mai 2022

Kfz-Steuer für wiederzuverkaufende Fahrzeuge entfällt automatisch

Mit 2022 entfällt die Kfz-Steuer für wiederzuverkaufende Fahrzeuge automatisch. Autohändler müssen nicht mehr regelmäßig um Aussetzung der Steuerzahlung ansuchen und ersparen sich die Gebühren.

Mit 2022 entfällt die Kfz-Steuer für wiederzuverkaufende Fahrzeuge automatisch. Für die im letzten Quartal 2021 erworbenen Fahrzeuge können Händler bis Ende Jänner um Steueraussetzung ansuchen. - Foto: © Unsplash









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