<BR />Grundsätzlich gilt: Wird eine bestehende Klimaanlage getauscht, ist ein Steuerbonus von 65 Prozent der Kosten vorgesehen, der in der Steuererklärung auf 10 Jahre absetzbar ist, sofern es sich bei der neuen Klimaanlage um eine Wärmepumpen-Klimaanlage (condizionatore a pompa di calore) handelt, durch die Energieeinsparungen erzielt werden. <h3> Was man braucht</h3>Die Erreichung der geforderten Mindestanforderungen an Energieeinsparung muss jedoch durch ein Zertifikat vom Hersteller oder Installateur belegt werden. Am besten informiert man sich direkt beim Lieferanten, ob das Gerät die technischen Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbegünstigung erfüllt. <BR />Es ist außerdem darauf zu achten, dass man im Besitz der notwendigen Dokumentation (Zertifikate usw.) ist, die ENEA-Meldung macht und die Rechnung mittels Banküberweisung mit Angabe der vom Gesetz vorgesehenen Daten erfolgt. <BR />Zudem ist es notwendig, dass von einem befähigten technischen Sachverständigen die Angemessenheit der Kosten bestätigt wird. Das heißt: Die Kosten der energetischen Maßnahme dürfen bestimmte vorgegebene Höchstwerte nicht überschreiten bzw. sind nur maximal im Ausmaß des jeweiligen Höchstwertes begünstigt.<BR /><BR /><i>Hubert Berger ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Experte für Betriebsnachfolge in der Kanzlei Lanthaler, Berger, Bordato & Partner in Meran</i><BR />