Bei ihrer heutigen Sitzung dürfte die Regierung voraussichtlich den Gesetzentwurf für eine tiefgreifende Steuerreform verabschieden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.<BR /><BR /><BR /><BR /> Es handelt sich um ein Ermächtigungsgesetz („legge delega“), das die Grundsätze der angestrebten Reform enthält. Nach der Verabschiedung des Gesetzes hat die Regierung dann 24 Monate Zeit, um die Details der Reform mit sogenannten Durchführungsverordnungen („decreto delegato“) zu regeln. Wesentliche Neuerung sind für die Einkommensteuer (Irpef) und die Gesellschaftssteuer (Ires) vorgesehen. Änderungen soll es auch für die Mehrwertsteuer sowie für die Steuer auf Erdölprodukte und Strom geben. <h3> Weniger Irpef-Steuersätze und Flat Tax </h3>In einem ersten Schritt soll die Zahl der Steuersätze für die Einkommensteuer von zurzeit 4 auf 3 Steuersätze verringert werden. Ein Vorschlag sieht vor, dass die Einkommensteuersätze künftig 23, 33 und 43 Prozent betragen könnten, wobei die betreffenden Einkommensstufen später festgelegt und entsprechend angepasst werden sollten. <BR /><BR />Längerfristig wird jedoch der Übergang zur Flat Tax (Einheitssteuer – „tassa piatta“) mit einem einheitlichen Steuersatz angestrebt. Dabei handelt es sich um ein Wahlversprechen der Regierungskoalition. Mit der Einheitssteuer muss aber auch künftig die progressive Besteuerung der Einkommen gewährleistet werden, wie das die Verfassung vorschreibt. Dazu soll mit steigendem Einkommen des Steuerpflichtigen der Gesamtbetrag der verschiedenen Abzüge vom Gesamteinkommen („deduzione“) und die Abzüge von der Bruttosteuer („detrazione“) stufenweise gesenkt werden. <BR /><BR />An den insgesamt über 600 verschiedenen Steuerabzügen sind hingegen keine Änderungen geplant, weil das wohl zu harten Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Interessengruppen führen könnte. Man denke zum Beispiel an die Organisationen der Haustierbesitzer. Es wäre bestimmt mit energischen Protesten zu rechnen, wenn der Steuerabzug (zurzeit 19 Prozent) für die tierärztliche Behandlung der Haustiere gesenkt oder sogar abgeschafft würde.<BR /><BR />Bei der künftigen Einführung der Einheitssteuer soll es Ausnahmen von der stufenweisen Kürzung der Steuerabzüge geben. Dazu zählen die Ausgaben für Gesundheitsversorgung, Bildung, Darlehenszinsen für Erstwohnungen sowie Sozialbeiträge für Hausangestellte und Hauspflegekräfte. Auch die Steuerguthaben für die energetische Sanierung von Gebäuden wird unangetastet bleiben. <BR /><BR />Die Einführung der Einheitssteuer dürfte fast sicher zu einem Loch im Staatshaushalt führen. Nach den Befürwortern der Flat Tax sollte aber die mit der Einheitssteuer verbundene Steuersenkung das Wirtschaftswachstum ankurbeln und so zu erhöhten Einnahmen für den Staat führen. Doch das bleibt wohl Zukunftsmusik.<BR /><BR />Unter den 68 italienischen Regierungen der Nachkriegszeit könnte die Regierung Meloni ausnahmsweise die volle Amtszeit von 5 Jahren bewältigen. Somit könnte die geplante Steuerreform auch tatsächlich zu Ende geführt werden. Einen wichtigen Schritt dazu hat bereits die Vorgängerregierung unter Mario Draghi gemacht. Auf diese Regierung geht nämlich ein wesentlicher Teil des Ermächtigungsgesetzes zurück, dessen Entwurf morgen vom Ministerrat verabschiedet werden sollte. Im Parlament, das sich schon bald mit dieser Reform befassen dürfte, sind keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten. Dort verfügt nämlich die Regierungskoalition über eine solide Mehrheit in beiden Kammern. <BR /><BR />Hier nun ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.<h3> Mehr Arbeitsplätze, weniger Steuern</h3>Die Gesellschaftssteuer (Ires) auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften beträgt zurzeit 24 Prozent. Mit der Reform sollen die Gewinne jener Gesellschaften, die wichtige Investitionen durchführen oder neue Arbeitsplätze schaffen, in den folgenden 2 Jahren unter den Regelsteuersatz gesenkt werden. Wer mehr Personen anstellt, soll also weniger Steuern bezahlen. Dieser begünstigte Steuersatz könnte schrittweise bis auf den Mindeststeuersatz von 15 Prozent sinken, der ab kommenden Jahr für die weltweit tätigen Konzerne in Kraft treten wird. <BR /><BR />Diese Begünstigung sollte auch ausländische Investoren anregen, Unternehmen in Italien zu eröffnen oder auszubauen.<h3> Abschaffung der Wertschöpfungssteuer Irap</h3>Wie immer wieder von Unternehmerseite gefordert, soll mit der Steuerreform die regionale Wertschöpfungssteuer Irap abgeschafft werden. Dafür ist ein Steueraufschlag auf die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftssteuer (Ires) vorgesehen. Die Irap, die von der Privatwirtschaft bezahlt wird, beläuft sich zurzeit auf über 17 Milliarden Euro. Das sind Steuereinnahmen, auf die der Fiskus nicht verzichten kann, weil es sonst zu einem nicht verkraftbaren Einnahmenverlust für die öffentlichen Kassen kommen würde. Kurz gesagt: Die Irap ist tot, aber sie lebt trotzdem weiter.<h3> Anpassungen der Mehrwertsteuerregelungen</h3>Die Mehrwertsteuer wird im Wesentlichen durch EU-Richtlinien geregelt. Mit der geplanten Steuerreform sind aber verschiedene Änderungen geplant. So sollen die unterschiedlichen Steuersätze möglichst in vernünftiger Weise zusammengefasst werden. Die Bestimmungen für die mehrwertsteuerfreien Umsätze sollen an die geltenden EU-Regelungen angepasst werden. Außerdem sollen die Rückzahlung von Mehrwertsteuerguthaben an Privatpersonen und Unternehmen vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden.<h3> Vereinfachung für Bagatellsteuern</h3>Um die Belastung der Bürger durch die zahlreichen Bagatellsteuern („microtributi“) zu verringern, sollten viele dieser Abgaben einfach abgeschafft werden. Sie verursachen dem Staat nämlich oft höhere Aufwendungen als Einnahmen für den Fiskus. So könnte zum Beispiel die Abgabe für das Universitäts-Abschlussdiplom oder die Unterhaltungssteuer womöglich ersatzlos gestrichen werden. Gleiches gilt für die verschiedenen Stempelmarken.<h3> Personengesellschaften können Ires-Regeln wählen</h3>Die Personengesellschaften sollen die Möglichkeit erhalten, für die Gewinnbesteuerung die Regeln der Gesellschaftssteuer Ires anzuwenden, wie sie für die Kapitalgesellschaften gelten. Die nicht entnommenen Gewinne, die also das Eigenkapital des Unternehmens erhöhen, sollen zum Ires-Steuersatz (zurzeit 24 Prozent) besteuert werden. Wenn diese Gewinne künftig dem Unternehmer ausbezahlt werden sollten, so unterliegen sie der Einkommensteuer, wobei der bereits entrichtete Ires-Betrag abgezogen wird. Mit dieser Regelung wird einer schon oft geäußerten Forderung entsprochen, die nicht entnommenen Gewinne der Personengesellschaften steuerlich nicht mit der progressiven Einkommensteuer (Irpef) zu belasten. Damit will man die bessere Ausstattung mit Eigenkapital fördern.<h3> Finanz- und Kapitaleinkünfte zusammengelegt</h3>Mit der Steuerreform sollen die Finanz- und Kapitaleinkünfte in Zukunft in gleicher Weise besteuert werden. Dabei sollen im jeweiligen Kalenderjahr nur die kassenwirksamen Erträge dieser gemeinsamen Steuer unterliegen. Wenn sich aus dem Gesamtergebnis der Finanz- und Kapitaleinkünfte ein Verlust ergibt, sollte dieser Verlust mit Einschränkungen auf das nächste Jahr übertragen und geltend gemacht werden können.<h3> Austausch mit der Behörde zur Steuerfeststellung </h3>In Streitfällen soll sich die Steuerbehörde verstärkt mit den Unternehmen auseinandersetzen. Für die kleineren Unternehmen, die oft als „partite Iva“ bezeichnet werden, soll es möglich werden, jeweils für den Zeitraum von 2 Jahren einen Steuervergleich im Voraus („concordato preventivo“) abzuschließen. Die Steuerbehörde wird dem Steuerpflichtigen aufgrund der Informationen aus den verschiedenen Datenbanken und den digitalen Rechnungen einen Vergleichsvorschlag für die Einkommensteuer betreffend die folgenden 2 Kalenderjahre machen. Wenn der Steuerpflichtige dem zustimmt, braucht er nur die festgelegte Steuer zu bezahlen und muss in diesen 2 Jahren, was die Einkommensteuer anbelangt, keine Kontrollen zu fürchten. <BR /><BR />Für die größeren Unternehmen will man auf eine kooperative Regelbefolgung setzen. Dafür soll es entsprechende Begünstigungen geben. <BR />