Viele werden die Situation kennen: Man liegt abends gemütlich auf der Couch, und das Handy brummt: Der Chef ruft an. Was tun? Die meisten werden wohl rangehen – aus Freundlichkeit, Pflichtbewusstsein oder auch aus Sorge, sonst am nächsten Tag Ärger zu bekommen.<h3> Australien hat kürzlich ein „Recht abzuschalten“ eingeführt</h3>In Australien hingegen können Arbeitnehmer seit Kurzem ohne schlechtes Gewissen den Anruf ignorieren. Ende August ist dort ein Gesetz in Kraft getreten, das den Beschäftigten das Recht einräumt, in ihrer Freizeit für den Arbeitgeber nicht erreichbar zu sein.<BR />Die Reform stelle sicher, „dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen“, sagte Premierminister Anthony Albanese. Immerhin gehe es um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1085262_image" /></div> <BR /><BR />Immer mehr Staaten haben in den letzten Jahren ein solches Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt: Frankreich etwa, aber auch Spanien, Belgien und Irland. Auch auf EU-Ebene wird das Thema diskutiert, um den Arbeitnehmern ein gesundes Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zu ermöglichen. So forderte das EU-Parlament 2021 ein „Right to Disconnect“, geworden ist daraus noch nichts.<h3> Der italienische Gesetzentwurf</h3>In Italien liegt nun der Gesetzentwurf „Lavoro, poi stacco“ („Ich arbeite, dann schalte ich ab“) vor, der von einer Gruppe Abgeordneter der Demokratischen Partei (PD) in Zusammenarbeit mit der Jugendorganisation „L’associata“, die sich für Arbeits- und Rechtefragen einsetzt, in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde.<BR /><BR />Geplant ist demnach, dass Arbeitnehmer das Recht bekommen sollen, außerhalb der Arbeitszeiten nicht von ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten kontaktiert zu werden – egal ob per Telefon, E-Mail oder Messaging-Diensten. Dieses Recht sollte demnach für einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden nach Ende der Arbeitszeit gelten.<BR /><BR />Der Gesetzentwurf sieht zudem Strafen für Unternehmen vor, die sich nicht daran halten: Zwischen 500 und 3000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer sollten fällig werden.<h3> Arbeitsrechtsexperte: Ist alles schon geregelt</h3>Doch braucht es in Italien ein solches Gesetz wirklich?<BR />Der Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll sagt: Nein. Zum einen sei das Thema der Nichterreichbarkeit zumindest für alle jene, die teilweise im Homeoffice arbeiten, bereits im Smart-Working-Gesetz von 2017 geregelt worden.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66984398_quote" /><BR /><BR /><BR />Zum anderen sehe das Gesetz zur Arbeitszeitregelung in Italien grundsätzlich vor: „Sobald ein Mitarbeiter seine kollektivvertragliche Arbeitszeit abgeleistet hat, ist er frei und muss nicht das Handy dabei haben oder laufend E-Mails lesen“, erklärt Tschöll.<BR /><BR />Eine Ausnahme bilden lediglich Führungskräfte. „Für sie ist ja keine normale Wochenarbeitszeit vorgesehen, weshalb von ihnen eine größere Verfügbarkeit erwartet wird.“<BR />Eine andere Ausnahme gibt es für all jene Mitarbeiter, die Bereitschaftsdienste leisten müssen, zum Beispiel Servicetechniker. „In dem Fall können sie zu Hause sein, müssen aber – wenn sie Bereitschaft haben – erreichbar sein.“<BR /><BR />Aus Tschölls Sicht ist die Materie damit ausreichend geregelt, ein weiteres Gesetz sei nicht nötig.<h3> ASGB winkt ab</h3>Das sieht auch Tony Tschenett, Vorsitzender des ASGB, ähnlich. Er sagt: „Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern nur etwas guten Willen von beiden Seiten.“<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66989812_quote" /><BR /><BR /><BR />Keine Sorge, dass die Mitarbeiter durch die ständige Erreichbarkeit ausgebeutet werden? Hier appelliert Tschenett an die Beschäftigten selbst: „Wenn jemand ein Diensthandy hat oder im Homeoffice arbeitet, dann liegt es an ihm, ob er nach der Arbeit noch seine E-Mails kontrolliert oder nicht. Außerdem kann man ein Handy auch mal ausschalten.“<BR /><BR />Ob der Gesetzentwurf in Italien eine Zukunft hat, lässt sich noch nicht sagen. Momentan ist es ein Entwurf der Opposition, seine Chancen auf eine Umsetzung werden erst dann steigen, wenn die Mehrheit dem Thema etwas abgewinnen kann.