Wie der Präsident des Baukollegiums, Michael Auer, erklärt, ist die Situation für die Betriebe nicht einfach: „Unsere Unternehmen haben sich an Ausschreibungen beteiligt und Zuschläge erhalten, als von einer Explosion der Rohstoffpreise noch keine Rede war. Die Angleichung an die aktuellen Preise ist daher absolut notwendig. Nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte die fast unmögliche Arbeit zur Genehmigung des sog. RPV 2022-bis abgeschlossen werden. Unser Dank geht an alle an der Ausarbeitung beteiligten Personen.“ <BR /><BR />Martin Haller, der Präsident des lvh.apa ergänzt, dass die nun genehmigte Aktualisierung des Richtpreisverzeichnis sicherlich nicht bis ins letzte Detail perfekt sei: „Die genehmigten Erhöhungen entsprechen nicht immer den effektiv stattgefundenen Preiserhöhungen am Markt. Dennoch handelt es sich um ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft, das den Unternehmen in dieser schwierigen Zeit auch Zuversicht sowie notwendige Liquidität gibt.“ <BR /><BR />„Durch die Genehmigung des sog. RPV 2022-bis sind nun alle Voraussetzungen geschaffen worden, damit die Vergabestellen den Unternehmen die ihnen zustehenden Kompensationszahlungen auszahlen können. Der den Unternehmen zustehende außerordentliche Baufortschritt war bereits bis zum 19.6.2022 verpflichtend, wurde aber kaum umgesetzt. Wir fordern daher alle Vergabestellen, auch in Anbetracht der Frist vom 31.8.2022 für die Ansuchen an den Kompensationsfond, auf, umgehend die Zahlungen an die Unternehmen vorzunehmen“, so Auer und Haller abschließend.