Gleich nach der Bekanntgabe der Entscheidung meldete sich die italienische Kartellrechtsbehörde mit Kritik zu Wort.Die Beteiligung der SEL AG, die sich im Besitz des Landes befinde, an der Ausschreibung des Landes, stelle eindeutig einen Interessenskonflikt dar, so die Antitrustbehörde. Auch der Umstand der Wettbewerbsverzerrung sei gegeben.Daneben ist der Kartellrechtsbehörde die Vergabe der Konzession für die Wasserableitung in Laas an Hydros ein Dorn im Auge. Grund: Hydros ist eine gemeinsame Gesellschaft von Edison und Land. Dadurch werde der ohnehin schon geringe Wettbewerb weiter vermindert, so die Kartellrechtsbehörde.Ein weiterer Kritikpunkt der Kartellrechtsbehörde ist der Ermessensspielraum, den das Land bei der Entscheidung hatte. Dieser sei zu weit, für eine Entscheidung, die den Strommarkt in Südtirol bis zum Jahr 2041 erstarren lasse. Die heute vergebenen Konzessionen gelten ab dem 1. Januar 2011 für 30 Jahre.stol