Im Haushaltsgesetz, das im Parlament in Rom behandelt wird, will die Regierung wieder die Möglichkeit schaffen, dass Kreditnehmer nachträglich vom variablen zum festen Zinssatz wechseln können. Wer könnte von dieser Regelung profitieren?<BR /><BR />Wer einen Kredit aufnimmt, hat die Qual der Wahl: entweder zum etwas höheren, aber gleich bleibenden Zinssatz – oder (meist) etwas günstiger zum variablen Zinssatz, aber mit dem Risiko, dass dieser in die Höhe klettert. Genau dieser Fall ist eingetreten. <BR /><BR />Nach Jahren im Zeichen der Null dreht die Europäische Zentralbank (EZB) wieder an der Zinsschraube, und die Banken ziehen mit. Wer einen Kreditvertrag mit variablem Zinssatz unterschrieben hat, muss inzwischen ordentlich draufzahlen. Und es wird noch mehr werden! Denn um die Inflation einzudämmen, wird die EZB im kommenden Jahr weitere Erhöhungen vornehmen. <BR />Damit steigt auch der Euribor-Parameter, nach dem die Raten für Darlehen mit variablem Zinssatz berechnet werden. So dürfte die monatliche Rate für einen Wohnungs- oder Hauskredit bis Jahresende 2023 noch einmal um satte 39 Prozent ansteigen – was einem monatlichen Plus von 180 Euro bei der Rate entspricht. <h3> Fixer Zinssatz ist günstiger</h3>Da ist es verständlich, dass viele in das mittlerweile wieder gelobte Land des fixen Zinssatzes übersiedeln wollen. Der Eurirs-Parameter, nach dem sich diese Darlehen richten, liest sich verlockend. Wer zum Beispiel am 1. Dezember einen Kredit in der Höhe von 150.000 Euro auf 30 Jahre aufgenommen hat, müsste ungefähr 675 Euro im Monat zurückzahlen; im November dieses Jahres wären dafür 716 Euro fällig gewesen – der Kredit ist also sogar günstiger geworden. <BR /><BR />Ein guter Grund, um zu wechseln. Aber ist das überhaupt möglich? Von sich aus werden Banken diesen Wechsel in die vorteilhaftere Variante nicht anbieten. Aber es gibt einen gesetzlich vorgegebenen Weg, den die Regierung öffnen möchte. Genauer gesagt: wieder öffnen. Denn tatsächlich sah ein Gesetz aus dem Jahr 2011 diese Möglichkeit bereits vor, es war bis 31. Dezember 2012 in Kraft. <BR /><BR />Die Regierung Meloni wird wahrscheinlich das Rad nicht neu erfinden, sondern diese frühere Regelung aktualisieren. Was konkret bedeutet, dass keineswegs bei allen Kreditgeplagten die helle Freude aufkommen wird, denn die Möglichkeit zum Wechseln ist an Voraussetzungen gekoppelt und daher auf einen überschaubaren Kreis an Kreditnehmern beschränkt.<BR /><BR />Um nachträglich vom fixen zum variablen Zinssatz wechseln zu können, durfte der Kreditnehmer nach der frühren Regelung ein Einkommen von nicht über 35.000 Euro haben – ein Betrag, der voraussichtlich etwas nachgebessert wird. Zweite Bedingung: Für den Kredit gilt eine Obergrenze von 200.000 Euro. Und schließlich durften nur jene Kreditnehmer wechseln, die mit den Ratenzahlungen nicht im Rückstand sind. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />