Der Landesverband der Handwerker (LVH) zeigt sich erfreut über diese Neuerung. „Mit Inkrafttreten des Landeshaushaltsgesetzes 2013 gilt der Kubaturbonus für energetische Sanierungen auch für Dienstwohnungen, die sich in Gewerbegebieten befinden“, informiert der LVH. Bisher konnten nur Gebäude, welche am 12. Jänner 2005 rechtmäßig bestanden haben bzw. für welche vor diesem Datum die Baukonzession bestand und welche überwiegend für Wohnzwecke bestimmt waren, von diesem Kubaturbonus profitieren. Durch die Änderung des entsprechenden Artikels im Landesraumordnungsgesetz sei es nun möglich, nach denselben Bedingungen auch die Dienstwohnung zu erweitern, so der LVH.Die Erweiterung der Dienstwohnung im Gewerbegebiet sei im Rahmen von nicht mehr als 20 Prozent der bestehenden Baumasse und jedenfalls bis zu 200 Kubikmetern zulässig, sofern das gesamte Betriebsgebäude zumindest Klimahausstandard C erreicht. Lanz: „Gute Nachricht“„Für die zahlreichen Besitzer von Dienstwohnungen in Südtirols Gewerbegebieten ist dies eine gute Nachricht", erklärt LVH-Präsident Gert Lanz.„Auch sie können jetzt die Anreize wahrnehmen, die das Land für eine energetische Sanierung bietet und somit zu einer Entlastung der Umwelt beitragen."