Mit den Abkommen zwischen Staat und Regionen wird die Aus- und Weiterbildung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit neu geregelt.Es gelten Übergangsbestimmungen von sechs bzw. zwölf Monaten.Die Aus- und Weiterbildung dürfe nicht zu einer bürokratischen Belastung verkommen, schreiben die Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft, Südtiroler Wirtschaftsring und USEB, in einer Aussendung. „Auch wenn es gelungen ist, einige Verbesserungen und Erleichterungen zu erzielen, so stehen den Betrieben doch weitere Belastungen ins Haus“, bedauern Christof Oberrauch, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings, und Ivan Bozzi, Präsident des USEB.Dies sei auch insofern unverständlich, als dass die Abgeordnetenkammer noch im November die „Satzung der Unternehmen“ („statuto delle imprese“) genehmigt habe, welche die Eindämmung von Bürokratie und Kosten für Klein- und Mittelbetriebe vorsehe.Mehr Zeit in Aus- und Weiterbildung investierenMit den beiden Abkommen nimmt nun der zeitliche Umfang der Aus- und Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich zu.Während bei den Auffrischungskursen eine Reduzierung der ursprünglichen Dauer erreicht werden konnte, gab es beim zeitlichen Umfang der Erstausbildung keinen Verhandlungsspielraum.Allerdings wurde erreicht, dass die Erstausbildung der Arbeitgeber nur neue Arbeitgeber betrifft und nicht auch jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Arbeitgeber waren.Ausbildung in den Berufsschulen wird anerkanntFür die Autonomen Provinzen und Regionen wurde zudem erreicht, dass die Ausbildung der Berufsschulen als permanentes Bildungsguthaben anerkannt wurde.Es gehe somit nun darum, die entsprechenden Lehrinhalte der Arbeitssicherheitsausbildung in die Lehrinhalte der Berufsbildung zu integrieren. „Hier hoffen wir auf die weitere Unterstützung der zuständigen Landesräte Hans Berger, Sabina Kasslatter Mur, Christian Tommasini und Roberto Bizzo“, sagen die beiden Präsidenten.