Gerade bei Kurzzeitvermietungen war es weit verbreitet, die verpflichtende Identifikation der Gäste digital abzuwickeln, ohne dass je ein persönlicher Kontakt stattfand. Das Innenministerium hatte diese Praxis jedoch vor rund einem Jahr verboten. Begründet wurde das Verbot damit, dass ein Check-in ohne direkten Kontakt zwischen Gast und Vermieter ein Sicherheitsrisiko darstelle.<BR /><BR />Im Mai erklärte das Verwaltungsgericht von Latium diese Richtlinie für nichtig. Das Innenministerium ging daraufhin beim Staatsrat in Rom in Berufung und hat nun Recht bekommen.<BR /><BR />Innenminister Matteo Piantedosi zeigte sich sichtlich erfreut: „Die direkte Überprüfung der Identität schützt sowohl Reisende als auch die Menschen, die in besonders exponierten Vierteln leben, und unterstützt die tägliche Arbeit der Polizeikräfte. Es ist ein Urteil, das die vom Innenministerium seit Beginn vertretene Linie bestätigt.“<h3>Was bedeutet das für Gastgeber?</h3>Die Entscheidung des Staatsrats hat klare Konsequenzen: Betreiber aller Beherbergungsbetriebe – von Hotels über B&Bs bis hin zu Ferienwohnungen – müssen nicht nur die Ausweisdokumente der Gäste entgegennehmen und an die Behörden weiterleiten, sondern auch die persönliche Identifizierung sicherstellen. Das bedeutet, dass überprüft werden muss, ob der Ausweisinhaber tatsächlich mit dem anwesenden Gast übereinstimmt.<BR /><BR />Eine bloße Übermittlung der Ausweisdaten per WhatsApp oder über andere digitale Wege ohne persönliche Kontrolle reicht nicht aus.<BR /><BR />Die Richter betonen jedoch, dass die Überprüfung nicht zwingend „analog“, also im persönlichen Beisein, erfolgen muss. Sie kann auch aus der Ferne durchgeführt werden – „über geeignete Verbindungssysteme, die am Eingang eingerichtet sind (…) sofern sie geeignet sind“, so der Staatsrat. Gemeint ist zum Beispiel ein Videoanruf.