Die Gemeinden müssen dafür der Landesregierung Tourismusentwicklungskonzepte vorlegen. "Wir haben bereits die Konzepte mehrerer Gemeinden genehmigt, allerdings dabei meist klare Einschnitte bei der beantragten Anzahl zusätzlicher Betten vorgenommen", so Landeshauptmann-Stellvertreter und Tourismuslandesrat Hans Berger.Für die Gemeinden stellte sich das Problem, nach welcher Rangfolge die knappen zusätzlichen Betten zugewiesen werden sollten.Auf Antrag von Landesrat Berger hat die Landesregierung am heutigen Dienstag einen Leitfaden genehmigt, der den Gemeinden an die Hand gegeben werden soll, wenn sie vor genanntem Problem stehen. "Der Leitfaden legt eine Rangordnung fest, welche Betriebe bei der Vergabe der genehmigten zusätzlichen Betten bevorzugt behandelt werden", so Berger. Demnach soll etwa bestehenden Betrieben der Vorrang vor neu auszuweisenden Tourismuszonen gegeben werden. "Absoluten Vorrang genießen zudem all jene Betriebe, die die Nahversorgung in den Dörfern gewährleisten", erklärte der Landeshauptmann-Stellvertreter. Darüber hinaus sollen Betriebe Vorrang haben, die drei Sterne oder mehr aufweisen, während etwa Jugendherbergen oder Jugendferienheime hintan gestellt werden sollen."Dieser Leitfaden wird nun dem Rat der Gemeinden zur Begutachtung vorgelegt, er ist aber nicht bindend für die Gemeinden", so Berger, der zu bedenken gibt, dass eine Rangordnung der Bettenvergabe erstellt werden müsse, bevor neue Tourismuszonen ausgewiesen würden. Darüber hinaus müsse, so der Landeshauptmann-Stellvertreter, vor der Ausweisung der neuen Zonen auch bereits ein Projekt für den Bau der neuen Beherbergungsbetriebe vorliegen, damit auch deren Auswirkung auf das Landschaftsbild bzw. deren Stellenwert in Sachen Baukultur überprüft werden könne.