Verhängt worden war der Förderstopp, weil die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichten, um die Auszahlung der Beiträge innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu gewährleisten. Eine Ausnahme bildete die Vergabe von Landschaftspflegebeiträgen in geschützten Gebieten wie Natura 2000-Gebieten, Naturparken, Naturdenkmälern und Biotopen, für die die Landesregierung im vergangenen Dezember Mittel bereit gestellt hatte.Für die Kategorien traditionelle Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern, Waale und bäuerliche Kleindenkmäler sind nun neue Beitragsrichtlinien ausgearbeitet worden, die die Landesregierung bei der Sitzung in Trient am Mittwoch gutgeheißen hat.Auch außerhalb von Schutzgebieten gibt es wieder BeiträgeDamit wird die Beitragsvergabe wieder auf das gesamte Landesgebiet ausgedehnt - sprich sie ist nun auch wieder im Bereich der Landschaftspflege außerhalb von spezifischen Schutzgebieten möglich. Die entsprechenden Gesuche können voraussichtlich ab Mitte Jänner 2016 eingereicht werden. "Nachdem die Rückstände mittlerweile zum Großteil abgebaut sind, werden jetzt wieder neue Gesuche entgegengenommen", so Landschaftsschutzlandesrat Richard Theiner. "So unterstreichen wir die Bedeutung, die wir dem Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft auch außerhalb von Schutzgebieten beimessen", betont Theiner.stol/lpa/ker