Im Burggrafenamt sollen die ersten Traktor-Besitzer einen Strafzettel von 169 Euro kassiert haben, weil ihr Gefährt ohne gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung auf einer öffentlichen Straße unterwegs war. Möglich wäre dies, denn tatsächlich tuckern die landwirtschaftlichen Maschinen in einer rechtlichen Grauzone herum. „Aber für eben dieses Gesetz, das eine Hauptuntersuchung vorschreibt, fehlt nach wie vor die Durchführungsbestimmung, daher weiß niemand, wer jetzt die Revision durchführen soll, was überprüft wird oder was sie kosten soll“, fasst Stephen Gallmetzer Kaufmann von der Rechtsberatung im Bauernbund die etwas verwirrende Lage der Dinge zusammen. Für Bauernbund wie Landesamt gilt aber vorerst: abwarten und weiterfahren. Sollten tatsächlich schon Strafen wegen der fehlenden Hauptuntersuchung ausgestellt worden sein, hätte ein Rekurs beste Chancen. Denn in dieser Sache muss zuerst der Staat die Hausaufgaben machen, bevor er anderen auf die Finger klopft. D/ler Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".