Säumig zu sein, ist nie gut, wenn es um Finanzierungen geht. Doch in diesem konkreten Fall ist nicht der Schuldner, sondern das Land säumig: Seit 1. Jänner ist es nämlich nicht mehr möglich, Darlehen aus dem Rotationsfonds zu stunden. Ganz zum Ärger vieler Betriebe. <BR /><BR /><BR /><BR /><i>Von Rainer Hilpold und Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR /><BR />Stundungen waren in der ersten Phase der Corona-Pandemie im März 2020 eines der wirksamsten Instrumente, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Nun ist es aber so, dass in einigen Branchen die Situation nicht wesentlich besser ist als vor knapp einem Jahr. Im Gegenteil: Es geraten Unternehmen in Engpässe, die bislang noch einigermaßen gut durchgekommen sind. <BR /><BR />Ein Beispiel sind Betriebe aus der Hotellerie und aus tourismusnahen Branchen, die sich angesichts fehlender Einnahmen in der Wintersaison zusehends schwerer tun, ihre Raten pünktlich zu begleichen. <BR /><BR />Das Problem nur: Wenn ein Betrieb für seine Investitionen ein gefördertes Darlehen aus dem Rotationsfonds des Landes in Anspruch genommen hat, kann er aktuell nicht um die Aussetzung der Raten, bzw. des Kapitalanteils davon, ansuchen. Voraussetzung für die Gewährung der Stundung ist nämlich eine Mitteilung mit dem positiven Gutachten des Kreditinstitutes, mit dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde – einzureichen beim Land bis 31. Dezember 2020. <BR /><BR />Mit anderen Worten: Die Frist ist vor gut anderthalb Monaten abgelaufen. Darlehensnehmer, die sich über den Rotationsfonds finanziert und die erste Einreichfrist verstreichen ließen, weil etwa der Bedarf einer Ratenpause noch nicht da war, können ihre Position nun nicht mehr stunden. In einer Situation, in der jede Woche zählen kann, nicht unbedingt ein Umstand, der Mut macht. <BR /><BR />Dabei wäre gerade die Stundungsmöglichkeit für viele Unternehmen auch jetzt eine schnelle und unmittelbar wirksame Form der Hilfe. Und aus Sicht des Landes ein formaler Akt mit großer Wirkung. Für das Land bedeutet eine gewährte Stundung, dass der Zahlungseingang verspätet erfolgt. <BR /><BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-47901069_quote" /><BR /><BR /><BR /><BR />Drohen die Stundungen der Rotationsfondsdarlehen also tatsächlich an einer Formalie zu scheitern? „Nachdem hier die Zuständigkeit beim Land liegt, hoffen wir natürlich, dass etwas passiert“, sagt der Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), Manfred Pinzger. <BR /><BR /><BR />Konkret: Er fordert, dass Stundungen im Rotationsfonds wieder möglich sein sollen. Sollte dies nicht passieren, wäre der Tourismus wohl am stärksten davon betroffen. Ein großer Teil der Darlehen im Rotationsfonds geht nämlich auf das Konto der Hotelbetriebe, die sich angesichts der ausgefallenen Wintersaison immer schwerer tun, diese zurückzuzahlen. Pinzger betont aber auch, dass es mittlerweile positive Signale vonseiten der Landesräte Arnold Schuler und Philipp Achammer gibt, die Stundungen im Rotationsfonds doch wieder zu ermöglichen. „Dies muss aber schleunigst passieren“, mahnt Pinzger.<BR /><BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-47901443_quote" /><BR /><BR /><BR /><BR />Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer bestätigt die Absicht, die Stundungen wieder zuzulassen: Für diejenigen, die bis 31. Dezember 2020 eine Aussetzung der Raten beantragt hätten, sei bereits eine Stundung von maximal 24 Monaten gewährt worden, so Achammer. <BR />Man sei derzeit dabei, einen dementsprechenden Beschluss auszuarbeiten, in den kommenden Wochen soll die Landesregierung die Stundungsmöglichkeit beschließen.