Die Erhöhung der Qualität der Ausbildung, die Ausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit sowie die Steigerung der Jugendbeschäftigung sind wesentliche Kriterien, die für den neuen Südtiroler Lehrvertrag sprechen, der kürzlich abgeschlossen wurde. „Nach der Genehmigung des neuen Lehrlingsgesetzes im Juli war es unser oberstes Ziel, die Änderungen umgehend in den Kollektivvertrag zu integrieren“, erklärt Gert Lanz, Präsident im LVH. Mit dem neuen Kollektivvertrag gebe es nun einen einzigen Lehrvertrag, der sowohl für das Handwerk als auch für die Industrie gültig ist. „Nun ist für alle Sektoren im Handwerk ein Lehrvertrag vorgesehen und sektorielle Ungleichgewichte konnten beseitigt werden“, so Lanz. Ebenso erfreut über den schnellen Abschluss des Kollektivvertrages zeigt sich Martin Haller, Vizepräsident im LVH. „Die einheitliche Regelung der Lehrzeiten wird sich positiv auf die Qualität der Lehre auswirken. Gleichzeitig kann es eine Möglichkeit sein, um die aktuelle Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen“, so Haller. Dass die Jugendbeschäftigung mit dem neuen Lehrlingsgesetz gesteigert werden kann, unterstrich kürzlich auch Italiens Arbeitsministerin Elsa Fornero. Die Vorteile des dualen Ausbildungssystems - dem Südtiroler Erfolgsmodell - sind nun auf nationaler Ebene gesichert.