Es gibt aber 2 Haken an der Sache, sagt Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll: „Das erste Problem ist, dass das Institut den Antrag prüfen und genehmigen muss. Es ist zu befürchten, dass es in der aktuellen Lage Wochen oder gar Monate dauern könnte, bis das Okay vom NISF/INPS kommt und der Lohnausgleich tatsächlich ausbezahlt wird.“<BR /><BR />Der zweite Haken ist, dass die Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, nicht für den Sonderlohnausgleich gilt. Das heißt: „Ein kleiner gastronomischer Betrieb oder ein Freiberufler mit weniger als 5 Mitarbeitern kann rein rechtlich nicht in Vorleistung für seine Mitarbeiter gehen. <BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR />