Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes von November 2011 hat die Regierung Monti eine Maßnahme eingeführt, die kleinen Betrieben die Ausbildung von Lehrlingen erleichtern sollte.Laut dem entsprechenden Passus im Stabilitätsgesetz, das 2012 in Kraft getreten ist, sind Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern von sämtlichen Sozialabgaben für Lehrlinge in den ersten drei Lehrjahren befreit. Ab dem dritten Jahr beträgt die Höhe der Sozialabgaben für Lehrlinge nur zehn Prozent der Abgaben für Normalbeschäftigte. In Italien und in Südtirol sind rund 98 Prozent der Betriebe von dieser Regelung betroffen.