Die Politik müsse die Rolle der Klein-und Mittelbetriebe für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen besser berücksichtigen und ihre Maßnahmen und Entscheidungen auf die Auswirkungen für diese Betriebe abstimmen, betonten die Vertreter des Landesverbandes der Handwerker (LVH) anlässlich des dreijährigen Bestehens des EU-Gesetzes.Zehn Leitlinien „Small Business Act“ sieht unter anderen zehn Leitlinien für politische Maßnahmen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vor. In einer Leitlinie wird ein besseres Eingehen der öffentlichen Verwaltungen auf die Bedürfnisse der KMU sowie die Beseitigung verwaltungstechnischer Hindernisse gefordert, etwa durch vereinfachte Verfahren, elektronische Behördendienste und zentrale Anlaufstellen. Regelungen sollen nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestaltet werden, fordert die EU-Kommission in einer weiteren Leitlinie des „Small Business Act“. Bevor neue Regelungen getroffen werden, sollen die Kommission und die Mitgliedstaaten deren Auswirkungen mit einem „KMU-Test“ bewerten und die Interessenträger konsultieren.Weitere Leitlinien betreffen die Anpassung der politischen Instrumente bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Förderungen, den Zugang zu Finanzierungsarten und Kleinstkrediten und die Stärkung des Forschungs-, Innovations- und Entwicklungspotenzials der KMU.Wegweiser für Gestaltung der Wirtschaftspolitik„Die Leitlinien des "Small Business Act" sind wichtige Wegweiser der EU bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik“, rief LVH-Präsident Gert Lanz in Erinnerung. Der LVH forderte anlässlich des Bestehens die Politik auf allen Ebenen zur stärkeren Beachtung der Inhalte des „Small Business Act“ auf. „Mit dem Gesetz hat die EU-Kommission außerdem ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung der Rolle der Klein- und Mittelbetriebe in Europa gesetzt“, so Lanz. Die Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat würden die Rolle der Kleinbetriebe in der EU unterstreichen, betonte Lanz.Den Daten zufolge sind 92 Prozent der Unternehmen in Europa Kleinstbetriebe (micro enterprises) mit bis zu zehn Mitarbeitern. Die 19,3 Millionen Kleinstbetriebe in den EU-27-Staaten zählen insgesamt 39,3 Millionen Beschäftigte. Weitere 27,9 Millionen Beschäftigte sind den 1,4 Millionen Kleinbetrieben mit zehn bis 49 Mitarbeitern (small enterprises) beschäftigt.