Mit Erfolg. Der Minsterrat hat per Dekret vom 10. Juni einen Aufschub der Steuerfrist für Unternehmen auf den 6. Juli beschlossen. Ursprünglich hatte das Finanzministerium den 16. Juni als ersten Termin für die Abfassung der Steuererklärung und die Überweisung der Steuerschuld festgelegt. Für eine Überweisung nach diesem Termin wäre für die Unternehmen ein Zinsaufschlag von 0,4 Prozent fällig gewesen. „Mit dem Aufschub der zinslosen Steuerfrist auf den 6. Juli hat der Ministerrat den Unternehmen bzw. deren Wirtschaftsberatern die notwendige Zeit für die Abfassung der Steuererklärung verschafft“, begrüßt LVH-Direktor Hanspeter Munter den Beschluss. „Da die Verzögerung auf das Verschulden des Ministeriums zurückging, ist der Aufschub eine korrekte Maßnahme gegenüber den Unternehmen“, so Munter. Für die Unternehmen aller Wirtschaftssparten, in denen die Branchenrichtwerte erforderlich sind, gilt somit der 6. Juli als erster Termin für die Steuererklärung. Die zweite Steuerfrist, also jene mit 0,4 Prozent Zinsaufschlag, wurde von 16. Juli auf den 5. August aufgeschoben. Bereits 2009 hatte das Finanzministerium einen Aufschub der Steuerfrist beschlossen, da das Ministerium die Branchenrichtwerte bzw. die entsprechend aktualisierte Steuersoftware (Ge.Ri.Co) nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt hatte.