Um den europäischen Klein- und Mittelbetrieben mehr Gewicht zu geben, führte die EU im Jahr 2008 Leitlinien für Kleinbetriebe, den so genannten „Small Business Act“, ein.Jetzt machte Italien diese Leitlinien zum Gesetz. Das „Statuto delle imprese“ legt hauptsächlich Rechte und Pflichten in der Beziehung der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen fest.„Das Gesetz beinhaltet eine Sammlung bedeutender Maßnahmen hinsichtlich öffentlicher Aufträge, Bürokratieabbau sowie gezielten Förderungen“, fasste LVH-Präsident Gert Lanz zusammen. Bürokratische Hürden abbauenNach dem Prinzip „Vorfahrt für Klein- und Mittelunternehmen“ sollen neue Gesetze, Regelungen und Normen die jeweiligen Betriebsgrößen berücksichtigen.„Durch die Einführung eines ‚Gesetzes-TÜV‘ werden Gesetze vor dem Inkrafttreten auf ihre Tauglichkeit für Klein- und Mittelbetriebe geprüft“, erklärte LVH-Vizepräsident Ivan Bozzi.Es dürfe keine weitere Bürokratie geben. Für jede neue bürokratische Aufgabe müsse eine frühere Bestimmung abgeschafft werden.Wettbewerbsfähigkeit stärkenEin weiterer wichtiger Artikel des Gesetzes beinhalte den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.„Kleinbetrieben soll der Zugang zu öffentlichen Aufträgen mit einem Wert unterhalb der Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung erleichtert werden“, so LVH-Vize Martin Haller.Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Betriebe zu stärken solle die Regierung gezielte Fördermaßnahmen ausarbeiten.„Mindestens 60 Prozent der zur Verfügung gestellten Fördermittel müssen für Kleinst-, Klein und Mittelbetriebe zweckbestimmt sein“, so Haller.Ein Meilenstein„Das neue Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein für Klein- und Mittelbetriebe in Italien“, freute sich Lanz.Der LVH habe die Inhalte des „Small Business Act“ stets als Leitlinien der Wirtschaftspolitik angesehen und deren Umsetzung gefordert. „Nun haben wir es endlich schwarz auf weiß in einem Gesetz“, so der LVH-Präsident.Hauptsächlich Kleinbetriebe in SüdtirolDie Notwendigkeit des Gesetzes zeige sich an den Statistiken.„95 Prozent der Betriebe in Italien beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiter, 98 Prozent der Betriebe weniger als zwanzig“, rechnet Lanz vor.In Südtirol, wo das Handwerk rund ein Drittel aller gewerblichen Betriebe stelle und 17 Prozent der Berufstätigen beschäftige, gebe es lediglich 0,5 Prozent an Betrieben mit über 50 Mitarbeitern.LVH fordert auch Südtirol zur Umsetzung aufNach Rom sei nun auch Südtirol am Zug. „Der Verband fordert die Landespolitik auf, die Richtlinien des Statutes zu berücksichtigen und umzusetzen“, erklärte Lanz.Die kleinen Wirtschaftskreisläufe in Südtirol seien zu stärken, vor allem im Bereich der öffentlichen Arbeit sei dafür viel Spielraum. „Die Verbände sollen als Bindeglied dienen um die Inhalte des Gesetzes auch in Südtirol anzuwenden“, bot der LVH seine Hilfe an.Ein „Garant für Kleinbetriebe“ solle in Südtirol alle gesetzlichen Auswirkungen auf die Unternehmen überwachen, schlug der LVH vor.am