Mitglieder, die ihr Geld zurückwollen und deshalb einen Anwalt einschaltet haben, bekommen dieser Tage ein Schreiben: 75 Prozent ihrer Einzahlungen seien ihnen überwiesen worden.„Wir bedauern, dass Sie sich in dieser Angelegenheit nicht direkt an uns gewandt haben und dass wir erst durch ihre anwaltliche Vertretung von Ihrer Unzufriedenheit erfahren haben“, heißt es in einem der APA vorliegenden Brief. Lyoness zahlt aber nicht die kompletten Beträge, die Kunden in das System eingezahlt haben, zurück, sondern zieht 25 Prozent „Kulanzstorno“ ab.Schon vor dem Jahreswechsel hat Lyoness begonnen, sogenannte Premiummitglieder auszuzahlen. Vor allem jene, die bereits eine Klage gegen das Unternehmen eingebracht hatten, wie der Wiener Anwalt Eric Breiteneder erzählt. Er vertritt in der Causa rund 300 Personen und hat für sie schon 50 Klagen eingebracht. Die geschlossenen Verfahren hat er alle gewonnen, bis auf eine Klagszurückweisung, weil er in Graz statt am Sitz des Verbrauchers geklagt hatte. „Wir haben insgesamt sieben Urteile gegen Lyoness, zwei davon nicht rechtskräftig.“ In einem rechtskräftigen Urteil erklärt das Kremser Landesgericht die Verträge zwischen Kläger und Lyoness auch deshalb für nichtig, „weil das Geschäftsmodell der beklagten Partei einem Schneeballsystem so ähnlich ist“.apa