Wer Job, Kinder und den teuren Alltag in Südtirol unter einen Hut bringen muss, weiß: Jede zusätzliche Unterstützung zählt. Der „Bonus Mamme“ des italienischen Staates kann da eine willkommene Entlastung sein. <h3> Die Zielgruppe </h3>Er richtet sich an erwerbstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Bei zwei Kindern muss das jüngste unter zehn Jahren sein, bei drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Anspruch haben Angestellte im öffentlichen und privaten Sektor sowie Selbstständige; Hausangestellte sind ausgeschlossen.<BR /><BR />Eine Ausnahme gilt weiterhin: Mütter mit drei oder mehr Kindern und unbefristetem Arbeitsvertrag erhalten den Bonus nicht. Der Grund: Für sie besteht bereits eine Beitragsbegünstigung.<h3> Die ausgezahlte Summe</h3>Der Bonus beträgt 40 Euro für jeden Monat, in dem die Mutter im Jahr 2025 tatsächlich gearbeitet hat – unabhängig von der Kinderzahl. Maximal können also 480 Euro im Jahr zusammenkommen. Die Zahlung ist steuerfrei, nicht beitragspflichtig und wird nicht in den Vermögensindikator ISEE einberechnet. Die Überweisung durch das NISF/INPS erfolgt gebündelt bis spätestens Februar 2026, abhängig von der Bearbeitungszeit, wie das Institut per Rundschreiben mitteilte.<h3> Beispiele aus der Praxis</h3>Wie sich die Regeln im echten Leben auswirken, lässt sich oft am einfachsten an konkreten Situationen erkennen. Eine Mutter mit zwei Kindern, deren jüngstes im August zehn Jahre alt wurde, erhält die Unterstützung für alle Monate, in denen sie bis dahin gearbeitet hat. Eine Mutter mit drei Kindern und befristetem Vertrag bekommt den Bonus bis Oktober 2025, wenn ihr jüngstes Kind dann volljährig wurde – vorausgesetzt, sie war in diesen Monaten tatsächlich berufstätig. Und eine Frau, die im Mai 2025 ihr zweites Kind zur Welt brachte, erfüllte ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen und erhält folglich die 40 Euro pro Monat für alle gearbeiteten Monate von Mai bis Jahresende.<h3> Jetzt Bonus beantragen</h3>Der Bonus muss direkt über das Portal des NISF/INPS (SPID, CIE oder CNS) beantragt werden. Das Prozedere dauert in der Regel nur wenige Minuten; wer Unterstützung braucht, kann sich auch an ein Patronat wenden. Abgefragt werden Kinderzahl und Geburtsdaten, Beschäftigungsart, Einkommen und Bankverbindung. Mütter mit drei oder mehr Kindern müssen zusätzlich bestätigen, dass sie in den beantragten Monaten nicht unbefristet beschäftigt waren.<BR /><BR />Für alle bereits Anspruchsberechtigten endet die Frist am 9. Dezember 2025. Wer erst danach, aber noch innerhalb des Jahres die Voraussetzungen erfüllt, kann sein Ansuchen noch bis 31. Jänner 2026 einreichen.