Den Vorschlag eingebracht hat der zuständige Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: „Die Beiträge für die Innenmechanisierung in ländlichen Betrieben wurden im Laufe der vergangenen 10 Jahre nur geringfügig angepasst, die Kosten hingegen sind beträchtlich angestiegen.“ Daher sei es wichtig gewesen, die Beihilfen anzupassen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67760494_quote" /><BR /><BR />„Diese Maßnahmen dienen dazu, Milchviehbetriebe als solche zu erhalten“, sagt Walcher. „Auch auf den Höfen sind die Familien kleiner geworden, und viele führen den Betrieb als Nebenerwerb, weshalb die Vereinbarkeit von landwirtschaftlichem Betrieb, Nebenberuf und Familie eine große Herausforderung ist. Deshalb gilt es, die Innenmechanisierung als Arbeitserleichterung zu fördern.“<h3> Was wird konkret gefördert?</h3>Die wesentlichen Punkte der nun beschlossenen Änderung sind die Erhöhung der Beihilfe für Melkanlagen, Melkroboter und andere Melksysteme und Entmistungsanlagen sowie die Anhebung der Beihilfe für Errichtung, Umbau, Sanierung oder Erwerb von Betriebsgebäuden zur Unterbringung des Viehs oder landwirtschaftlicher Maschinen.<BR /><BR />Ein weiterer wichtiger Punkt der Förderung ist die Unterstützung von Heubelüftungen. Diese Anlagen spielen eine zentrale Rolle in der Produktion von Heumilch und sind daher essenziell für viele Milchbauern.