Zwar hinkt Italien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem im Vergleich zu Skandinavien – nach wie vor hinterher, doch es tut sich etwas.<BR /><BR />2023 wurde lediglich ein Monat Elternurlaub („Congedo parentale“) mit 80 Prozent des Gehalts vergütet, 2024 waren es bereits zwei – und nun sind es immerhin drei Monate. Die Neuerung wurde mit dem Haushaltsgesetz eingeführt und vor wenigen Tagen vom Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS per Rundschreiben konkretisiert.<h3> Was heißt das nun in der Praxis?</h3>Eltern in einem Angestelltenverhältnis steht seit heuer ein Kontingent von insgesamt drei Monaten Elternzeit mit 80 Prozent Lohnersatz zur Verfügung – allerdings pro Elternpaar, nicht pro Person. Diese drei Monate können flexibel genutzt werden bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes – also auch aufgeteilt zwischen den Eltern, etwa ein Monat für die Mutter und zwei für den Vater. Voraussetzung ist, dass das Kind ab dem 1. Januar 2025 geboren oder adoptiert wurde bzw. der Mutterschutz nach dem 31. Dezember 2024 endete.<BR /><BR />Nach den drei Monaten endet die Großzügigkeit des Staates: Vom vierten bis zum neunten Monat werden nur noch 30 Prozent des Gehalts ersetzt. In den darauffolgenden beiden Monaten – dem zehnten und elften – entfällt der Anspruch auf Lohnersatz in der Regel vollständig.<h3> „Ein echter Fortschritt“</h3>„Wenn man bedenkt, dass es bis 2022 keinen einzigen Monat mit hohem Gehaltsersatz gab, ist das ein echter Fortschritt – auch wenn ab dem vierten Monat nur noch 30 Prozent des Gehalts gezahlt werden“, sagt Roberto Vergolini, Direktor des INCA-Patronats im Gewerkschaftsbund CGIL/AGB. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70061195_quote" /><BR /><BR />„Darauf lässt sich in jedem Fall aufbauen – im Sinne einer gerechteren Verteilung der Erziehungsarbeit, was auch dem Wunsch von immer mehr Familien entspricht.“ Es seien nicht zuletzt Maßnahmen wie diese, zusammen mit anderen Förderungen wie dem Kindergeld, die für einen stabilen Rahmen und eine bessere Vereinbarkeit sorgen.<h3> Wie man den Antrag stellt</h3>Das Gesuch erfolgt ausschließlich online über das NISF/INPS-Portal („www.inps.it“) mit SPID, CIE oder CNS. „Für digital einigermaßen versierte Eltern ist das kein Problem“, erklärt Vergolini. „Und wer Hilfe braucht, dem stehen wir in den Patronaten mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig ist nur: Sich frühzeitig kümmern – das zahlt sich aus“, so Vergolini. <BR /><BR />Wer also plant, im Jahr 2025 Elternzeit zu nehmen, kann sich auf eine willkommene Entlastung der Haushaltskasse einstellen – zumindest für eine begrenze Zeit.