<BR />Es sind nicht Hunderte oder Tausende, sondern Abermillionen Namen, Nummern, E-Mails und Adressen von Facebook-Konten, die zwischen 2018 und 2019 durch ein Datenleak systematisch abgeschöpft und im Darknet verkauft wurden – Data-Scraping nennt sich das. Weltweit sind schätzungsweise 500 Millionen Nutzer betroffen – allein in Italien sind es 35 Millionen, darunter auch viele Südtiroler.<BR /><BR />Landen diese sensiblen Informationen in den falschen Händen, kann damit alles Mögliche gemacht werden: Identitätsdiebstahl, Betrugsversuche, Spam-Nachrichten. Meta habe es nicht nur versäumt, die Nutzerdaten adäquat zu schützen, sondern habe die Betroffenen zudem unzureichend informiert, lautet der Vorwurf des Rechtsanwaltes Rodolfo Dolce. Aus diesem Grund reichte die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) im vergangenen Jahr eine Sammelklage beim Landesgericht Mailand ein, der nun stattgegeben wurde. <h3>„Erste große Hürde genommen“</h3>„Wir wissen, dass es in mehreren EU-Ländern ähnliche Verfahren gibt, doch unsere ist die allererste, die zugelassen wurde“, betonte Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS. Damit ist laut Rechtsanwalt Dolce „die größte Hürde genommen“ – auch deshalb, weil der milliardenschwere Konzern alle Register gezogen hatte, um das Verfahren abzuwenden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1304175_image" /></div> <BR /><BR />Unter anderem beanstandeten die acht Anwälte von Meta, dass die Verbraucherzentrale nicht berechtigt sei zu klagen, ohne Nachweis einzelner Geschädigter. „Ein anderer Punkt war, dass die VZS keine Repräsentativität für Italien hätte. Doch das Gericht hat uns in allen Punkten Recht gegeben“, erklärt Dolce gegenüber diesem Medium.<h3> Mehr als 2.000 Euro Schadensersatz gefordert</h3>Die nächste Anhörung vor dem Mailänder Landesgericht ist für Oktober 2026 angesetzt. Dann wird die konkrete Höhe der Entschädigungen im Fokus stehen. „Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr reell“, zeigt sich Dolce zuversichtlich. Die Höhe der Summe hängt davon ab, welche und wie viele persönliche Daten tatsächlich abgeflossen sind. Für eine geleakte Telefonnummer werden 500 Euro gefordert, für die E-Mail 300 Euro, für das Geburtsdatum 500 Euro, für die Wohnadresse 360 Euro und für den Beziehungsstatus 500 Euro. Insgesamt könnten damit 2.100 Euro zusammenkommen. <BR /><BR />Über die finale Höhe entscheidet letztlich das Gericht. Doch selbst bei konservativen Schätzungen sind die Dimensionen gewaltig: „Sollten statt der 2.000 Euro nur 500 Euro zugestanden werden, sprechen wir in Summe immer noch von 17,5 Milliarden Euro“, so Dolce. <h3> Was Betroffene jetzt tun sollten</h3>„Für Facebook-Nutzer, die im Zeitraum 2018 bis 2019 ein Konto besaßen, empfehlen wir, sich unverbindlich auf der <a href="https://www.consumer.bz.it/de/sammelklage-gegen-facebook" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Website der VZS</a> zu registrieren, um über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben“, erklärt Bauhofer. <BR /><BR />Dabei spielt es keine Rolle, ob man sicher weiß, dass die eigenen Daten gestohlen wurden oder nicht. Die Chance, betroffen zu sein, ist jedoch recht hoch. Sobald das offizielle Klageverzeichnis durch das Gericht eröffnet wird, werden alle registrierten Personen umgehend kontaktiert.