Der Fall hatte große Empörung bei den Konsumenten ausgelöst und Milka die wenig schmeichelhafte Auszeichnung als „dreisteste Werbelüge des Jahres 2025“ der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch eingebracht: Der Lebensmittelriese Mondelez International hatte zunächst den Verkaufspreis der „Milka Alpenmilch“-Schokoladentafel in Deutschland von 1,49 auf 1,99 Euro erhöht. Kurz darauf schrumpfte der Inhalt von 100 auf 90 Gramm. <BR /><BR />Die Verpackung blieb unverändert, die Reduktion war für Konsumenten auf den ersten Blick kaum erkennbar. Laut Verbraucherschützern entsprach das einer versteckten Preiserhöhung von rund 48 Prozent.<h3> Gericht: „Das ist eine relative Mogelpackung“ </h3>Die Verbraucherzentrale Hamburg zog deshalb vor das Landgericht Bremen – und hat nun Recht bekommen: Das Gericht sprach von einer „relativen Mogelpackung“. Der Hersteller habe zwar das Gewicht ordnungsgemäß angegeben, hätte aber vier Monate lang darauf hinweisen müssen, dass sich die Menge im Vergleich zu früher reduziert hat.<h3> Das Phänomen der „Skrinkflation“</h3>Mit solchen Methoden ist Mondelez International allerdings nicht allein. Viele Hersteller von Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs – vom Frühstücksmüsli bis zum Waschpulver – reduzieren die Füllmenge, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. „Shrinkflation“ oder „Schrumpflation“ nennt sich dieses Phänomen – eine Mischung aus dem englischen „to shrink“ („schrumpfen“) und „Inflation“.<h3> Österreich hat Anti-Mogelpackungs-Gesetz</h3>In einigen EU-Staaten will die Politik dieser Verbrauchertäuschung nun einen Riegel vorschieben. Frankreich ist vorausmarschiert: Dort müssen seit 2024 Supermärkte Produkte markieren, wenn sich der Inhalt bei gleichbleibender Verpackung geändert hat. Heuer zog Österreich nach. Dort gilt seit April ein Anti-Mogelpackungs-Gesetz.<h3> Italien startet zweiten Versuch</h3>Und Italien? Hierzulande hätte eigentlich im April 2025 ein Gesetz zur Shrinkflation in Kraft treten sollen, allerdings wurde der Start mehrmals verschoben. „Das Problem war, dass die EU Bedenken geäußert hatte“, erklärt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer. <BR /><BR />Der ursprüngliche Plan sah vor, dass Hersteller die reduzierte Füllmenge direkt auf der Verpackung kennzeichnen müssen. Genau daran störte sich offenbar Brüssel. „Aus Sicht der EU könnte das die freie Zirkulation von Waren einschränken“, sagt Bauhofer.<BR /><BR />Nun unternimmt Italien einen neuen Anlauf. Mitte April wurde ein überarbeitetes Dekret nach Brüssel geschickt. Diesmal sollen nicht die Hersteller, sondern die Händler verpflichtet werden, drei Monate lang Hinweise am Verkaufsregal anzubringen.<BR /><BR />Wann das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch nicht fix. Laut italienischen Medien könnte es im Sommer so weit sein. <BR /><BR />Aus Verbrauchersicht wäre das jedenfalls „ein wichtiger Schritt“, wie Gunde Bauhofer betont. „Wir hoffen natürlich, dass die Hinweise am Regal nicht zu klein ausfallen und von den Konsumenten auch wahrgenommen werden“, betont Gunde Bauhofer.<h3> Nächster Hebel: die EU-Verpackungsverordnung</h3>Ein weiterer wichtiger Schritt könnte die neue EU-Verpackungsverordnung werden. Ab 2030 schreibt sie genauer vor, wie groß Verpackungen im Verhältnis zu ihrem Inhalt sein dürfen. „Dann sollte sich das Problem der Mogelpackungen weitgehend lösen“, sagt Bauhofer.<BR /><BR />Zurück zu Milka: Müssen die Tafeln in Deutschland aus den Regalen genommen oder mit Warnhinweisen versehen werden? Nein. Die Gewichtsreduzierung erfolgte bereits Anfang 2025. Das Gericht entschied zwar, dass Mondelez vier Monate lang auf die geringere Füllmenge hätte hinweisen müssen. Diese Frist ist inzwischen jedoch längst abgelaufen. Das Urteil dürfte daher vor allem Signalwirkung für künftige Fälle haben. Rechtskräftig ist es allerdings noch nicht: Mondelez kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.<h3> Tipps für Verbraucher</h3>Viel Verpackung, wenig drin? Wohl jeder Verbraucher hat sich schon einmal darüber geärgert, wenn der große Karton mehr Luft als Produkt enthielt. Hier die Tipps der Verbraucherzentrale Südtirol, um nicht auf solche Tricks hereinzufallen:<BR /><BR />- Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein.<BR /><BR />- Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren. <BR /><BR />- Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen. <BR /><BR />- Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen. <BR /><BR />- Daneben ist es immer sinnvoll, bei neuen und auch bei Stammprodukten die aufgedruckte Füllmenge und den Grundpreis (Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter) im Auge zu behalten und mit jenen ähnlicher Produkte zu vergleichen.