Freitag, 24. März 2017

„Mindestens 60 Prozent des Wohnraums muss Ansässigen vorbehalten sein“

Einfachere Verfahren, leistbarer Wohnraum: Das sind zwei der wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfes Raum und Landschaft.

Foto: © shutterstock









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