<BR />Bei vielen Kurzzeitvermietern war es üblich, den Gästen den Schlüssel über eine Schlüsselbox zu übergeben und die verpflichtende Identifikation der Person digital abzuwickeln. Doch diese Form des Check-ins hat das Innenministerium im November letzten Jahres verboten. Die Behörden argumentierten, dass ein Check-in ohne persönlichen Kontakt zwischen Gast und Vermieter ein Sicherheitsrisiko darstelle. Daher müsse die Identifizierung persönlich erfolgen.<BR /><BR />Doch in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil erklärte das Verwaltungsgericht von Latium die Richtlinie für nichtig. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die persönliche Identifizierung nicht zwangsläufig besser sei als die mithilfe digitaler Mittel durchgeführte Fernidentifikation. Ebenfalls stelle die Pflicht, den Gast persönlich zu treffen, eine zusätzliche und nicht gerechtfertigte Belastung für die Vermieter der Ferienwohnungen dar, so das Gericht.<h3> HGV kritisiert Entscheidung</h3>Hierzulande sorgt das Urteil für gemischte Reaktionen. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich in einer ersten Stellungnahme besorgt über das Urteil. „Das bedeutet, dass Unterkünfte unbeaufsichtigt und anonym bezogen werden können. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit der Gäste selbst, die möglicherweise mit Unbekannten nächtigen, sondern auch jene der Anrainer und Nachbarschaft“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.<BR /><BR />Zugleich kritisiert der HGV, dass damit der bestehende Wettbewerbsnachteil für Hotels und Pensionen weiter verschärft werde. „Während die gewerblichen Beherbergungsbetriebe umfangreiche gesetzliche Pflichten erfüllen müssen, profitieren nichtgewerbliche Vermieter zunehmend von einem rechtlichen Graubereich“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.<h3> Digitales Check-in: Schlupfloch und Chance zugleich</h3>Hannes Gasser, Präsident der Südtiroler Privatzimmervermieter (Südtirol privat), begrüßt zwar, dass mit dem jüngsten Urteil die Möglichkeit zum digitalen Check-in bestehen bleibt: „In einer zunehmend digitalen Welt ist es wichtig, dass auch moderne Identifikation zugelassen ist.“<BR /><BR />Zugleich warnt er jedoch davor, dass dadurch auch Schlupflöcher für sogenannte Trittbrettfahrer entstehen könnten, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten. „Es braucht daher gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass digitales Check-in so gestaltet wird, dass Missbrauch durch unseriöse Anbieter wirksam verhindert wird.“