Bis zum 5. Februar heißt es in den meisten Gemeinden im Land: Zeit für günstige Einkäufe. Eine Ausnahme bilden wie immer einige Tourismusorte, wie etwa St. Ulrich, St. Christina oder Ritten (siehe Grafik), wo die Winterware erst ab dem 5. März abverkauft wird – und das bis zum 2. April. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="722396_image" /></div> <BR /><BR />Südtirol hält seit Jahren an fixen Terminen für die Schlussverkäufe fest, da dies einerseits für die Kunden von Vorteil sei, da sie sich besser orientieren könnten. Andererseits hätten fixe Termine auch für die Kaufleute Vorteile, da sie eine gleiche Ausgangsposition für kleine und große Handelsbetriebe schaffe, argumentieren die Branchenverbände.<BR /><BR />Die Verbraucherzentrale Südtirol empfiehlt Konsumenten, beim Anblick der verlockenden Angebote einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht einfach blind zuzugreifen. „Die Preisschilder haben 3 Angaben aufzuweisen: den bisherigen Verkaufspreis, den Preisnachlass in Prozenten und den neuen Verkaufspreis. Vor dem Kauf ist es ratsam, die Angebote mehrerer Händler zu vergleichen“, so die VZS. Auch wichtig: Die Ausverkaufsware müsse per Gesetz strikt von der Ware zum Normalpreis getrennt werden.<BR /><BR />„Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ihn dennoch wünscht, bittet den Händler um einen Vermerk auf dem Kassenzettel. Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler.“