Nahversorgungsbetriebe erhalten von Land einen jährlichen Förderbeitrag von maximal 13.000 Euro und Zuschläge für eine Reihe von besonderen Zusatzleistungen (bis maximal 15.000 Euro). Der Beitrag für Neueröffnungen beträgt hingegen 20.000 Euro. <BR /><BR />Vor allem dank der Förderungen gibt es in Südtirol im Vergleich zu vielen umliegenden Regionen eine intakte Nahversorgung. „Diese ermöglicht den Einkauf vor allem von Grundnahrungsmitteln in den Dörfern, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Lebensqualität in unseren lebendigen Orten“, betont hds-Präsident Philipp Moser.<h3>Welche Nahversorgungsbetriebe können um einen Beitrag ansuchen?</h3>Ansuchen können Nahversorgungsbetriebe, die in den vergangenen 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatz von maximal 450.000 Euro und maximal 3 Vollzeitbeschäftigte hatten (einschließlich Inhaber, Lehrlinge und mitarbeitende Familienmitglieder). Weitere Voraussetzungen sind eine maximale Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern und tägliche Öffnungszeiten über 3 Stunden an 6 Wochentagen. <BR /><BR />Die Antragsfrist läuft bis zum 30. April 2025 und ist ausschließlich online mittels SPID über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf civis.bz.it einzureichen. Für Neueröffnungen ist die Einreichung bis zum 31. August 2025 möglich. Der hds bietet dahingehend Beratung und Unterstützung.<BR /><BR />Für Moser ist es auch wesentlich, dass ähnliche Förderungen für die Stadtviertel in den größeren Städten vorgesehen werden. Mit dem zuständigen Landesrat Marco Galateo gibt es in dieser Sache bereits einen entsprechenden Austausch.