Mittwoch, 13. Mai 2015

Nachträglicher Babybonus für frischgebackene Eltern

Familien, in denen zwischen dem 1. Jänner und dem 27. April 2015 ein Kind geboren wurde, können das rückwirkend geltende Gesuch für den Babybonus von monatlich 80 Euro stellen.

Foto: © shutterstock









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