„In den Schreiben wird in der Regel nur der Rückkaufswert ausgewiesen, also jener Betrag, den die Lebensversicherung aktuell noch wert ist“, weiß die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Dieser liege häufig weit unter dem, was über die Jahre einbezahlt worden sei. „Wer etwa 10.000 Euro an Prämien eingezahlt hat, findet sich nun nicht selten mit einem Rückkaufswert von nur rund 4.000 Euro konfrontiert. Der Grund dafür sind die von Anfang an hohen Vertrags- und Verwaltungskosten, die bei diesen Produkten anfielen.“<BR /><BR />Die VZS rät Betroffenen, den in der Forderungsanmeldung genannten Betrag mit den eigenen Unterlagen zu vergleichen. Deckt sich der Wert mit den zuletzt ausgewiesenen Rückkaufswerten, kann das Angebot angenommen werden. Liegt der Betrag hingegen darunter, sollte man widersprechen und die höheren Werte belegen. Die Einflussmöglichkeiten seien jedoch begrenzt, da das Verfahren vollständig in Luxemburg abgewickelt werde.<h3> Kaum Chancen auf rechtliche Schritte</h3>Als Alternative käme laut den Verbraucherschützern auch eine Klage gegen den Versicherungsvermittler infrage. Nach Einschätzung von Experten sind die Erfolgsaussichten jedoch eher gering. <BR /><BR />Wer bislang noch keine Forderungsanmeldung erhalten hat, muss sich nicht sorgen. Sollte bis Ende August jedoch immer noch kein Schreiben eintreffen, empfiehlt es sich, die Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Dort hilft man beim Prüfen der Unterlagen und klärt gemeinsam das weitere Vorgehen.<h3> Vorsicht vor fragwürdigen Versprechen</h3>Vorsicht ist bei vermeintlich schnellen Lösungen geboten. Manche Finanzberater nutzen aktuell die Unsicherheit vieler aus, um neue Verträge zu verkaufen, und versprechen gleichzeitig, die Verluste auffangen zu können. „Solche Angebote sind mit großer Skepsis zu betrachten – einen Weg am offiziellen Liquidationsverfahren vorbei gibt es nicht.“<h3> Kritik an Produkten</h3>Bei den FWU-Produkten handelte es sich um klassische Kapitallebensversicherungen. Sie wurden häufig als eine Art Vorsorgepaket verkauft, das gleichzeitig als Sparplan für die Zukunft und als Absicherung im Todesfall dienen sollte. Genau darin liegt ein Teil der Kritik: Zwei sehr unterschiedliche Zwecke – Risikoschutz und Geldanlage – wurden miteinander vermischt.<BR /><BR />Während eine reine Ablebensversicherung relativ günstig wäre und im Todesfall die Angehörigen absichert, wurden hier langfristige Sparverträge mit hohen Kosten und unflexiblen Laufzeiten gekoppelt. Viele Kunden dachten, sie hätten ein solides Vorsorgeprodukt abgeschlossen. In Wahrheit aber floss ein erheblicher Teil der Einzahlungen in Gebühren, und die versprochene Rendite blieb weit hinter den Erwartungen zurück.<BR /><BR />Mit der Insolvenz wird erneut deutlich, wie problematisch diese Mischform sein kann: Für viele Betroffene bleiben am Ende nur Bruchteile dessen, was sie sich erhofft hatten.