Die wichtigsten Details der neuen Versicherungspflicht erklärt Gregor Stimpfl, CEO des Versicherungsbrokers Assiconsult. <BR /><BR /><b>Herr Stimpfl, betrifft diese Versicherungspflicht alle Unternehmen?</b><BR />Gregor Stimpfl: Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Italien, die im Handelsregister eingetragen sind, der Versicherungspflicht unterliegen. Landwirtschaftliche Betriebe sind hingegen derzeit, sofern keine kurzfristigen Änderungen vorgenommen werden, von dieser Regelung ausgenommen.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66620615_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Was muss versichert werden und gegen welche Gefahren?</b><BR />Stimpfl: Versichert werden müssen Grundstücke, Gebäude sowie technische Anlagen, Maschinen und gewerbliche Ausstattungen, wie im Artikel 2424 des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegt. Die Versicherungspflicht ist daher ziemlich umfassend. Die Versicherung deckt Risiken wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben ab. Bei Versicherungssummen bis zu 30 Millionen Euro dürfen die Selbstbeteiligungen nicht höher als 15 Prozent des Schadens sein.<BR /><BR /><b>Die Versicherungspflicht wurde mit dem letzten Haushaltsgesetz eingeführt, demnach sollte sie mit dem 31. Dezember 2024 in Kraft treten…</b><BR />Stimpfl: Angesichts der Komplexität des Themas und seiner wirtschaftlichen Bedeutung könnte sich die endgültige Verabschiedung verzögern. Sobald der Text von den zuständigen Behörden, darunter der italienischen Versicherungsaufsichtsbehörde, geprüft wurde, ist es möglich, dass der Staatsrat involviert wird. Eine Verschiebung der Frist auf Anfang 2025 ist daher wahrscheinlich.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1074963_image" /></div> <BR /><BR /><b>Laut einem Bericht des Versicherungsverbandes ANIA sind in Italien nur 5 Prozent der Unternehmen gegen Naturkatastrophen versichert. Wie sieht es in Südtirol aus?</b><BR />Stimpfl: Im europäischen Vergleich war und ist Italien ein Land mit einer relativ geringen Durchdringung von Versicherungsprodukten. Sowohl bei den Klein- und Mittelbetrieben als auch im privaten Sektor ist die Neigung, sich gegen Risiken abzusichern, weiterhin niedriger als im europäischen Durchschnitt. Südtirol gehört in dieser Hinsicht traditionell zu den Vorreitern in Italien. Sowohl größere als auch kleinere Unternehmen investieren hier verstärkt in Sicherheit und Versicherungen. Viele Unternehmer haben hier bereits einen Versicherungsschutz für diese Risiken abgeschlossen.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66620619_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Ist der Versicherungsmarkt bereit für diese Neuerung?</b><BR />Stimpfl: Das bleibt abzuwarten. Auch wenn der Entwurf in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit dem italienischen Versicherungsverband ANIA weiterentwickelt wurde, gibt es noch einige offene Fragen. Zum einen ist unklar, ob eine eigenständige Versicherungspolice notwendig sein wird oder ob bestehende Policen angepasst werden können. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Versicherer die Pflicht nicht ausnutzen, indem sie überhöhte Prämien verlangen, die Risiken abdecken, die nicht überall in Italien dieselben sind. <BR /><BR /><b>Mit welchen Kosten müssen Unternehmen ungefähr rechnen?</b><BR />Stimpfl: Wie sich die neue Versicherungspflicht auf die Prämien auswirken wird, ist derzeit noch unklar. Es ist jedoch zu erwarten, dass durch die steigende Anzahl an Versicherten die Prämien tendenziell sinken könnten.<BR /><BR /><b>Nachdem noch einige Fragen offen sind: Was raten Sie Unternehmern zum jetzigen Zeitpunkt?</b><BR />Stimpfl: Unser Rat wäre, zunächst die endgültige Genehmigung des Dekrets abzuwarten, da bis zur Verabschiedung noch Änderungen möglich sind. Auch die Versicherungsunternehmen warten derzeit auf die Freigabe der standardisierten Policen durch das Ministerium.<BR /><BR /><b>Welche Strafen drohen Unternehmen, die dieser neuen Versicherungspflicht nicht nachkommen werden?</b><BR />Stimpfl: Das Gesetz sieht strenge Sanktionen vor. Sie reichen von Geldstrafen zwischen 100.000 und 500.000 Euro bis hin zum Ausschluss von Förderungen und öffentlichen Beiträgen.