Laut aktuellem Entwurf des Dekrets „Milleproroghe“ ist zwar ein Aufschub auf 31. März 2026 vorgesehen, doch nach jetzigem Stand offenbar nur für Gastronomie und Hotels kleiner und mittlerer Größe (Mikrounternehmen).<BR /><BR /><BR />„Wenn der Staat eine verpflichtende Katastrophenversicherung einführt, dann muss er auch dafür sorgen, dass Betriebe sie realistisch, rechtssicher und zu tragbaren Bedingungen abschließen können. Ein Aufschub ist richtig – aber er muss für alle Mikrounternehmen gelten“, betont Sabine Mayr, Direktorin des hds.<BR /><BR /><BR />Umso wichtiger ist jetzt ein politisch eindeutiges Signal: kein Zeitdruck auf dem Rücken der Kleinsten. „Wer Mikrounternehmen wirklich schützen will, muss ihnen Zeit geben – und zwar allen. Wir erwarten eine Korrektur des Entwurfs: Aufschub ohne Wenn und Aber für die gesamte Kategorie der Mikrounternehmen“, ergänzt hds-Präsident Philipp Moser.<h3> Fehlende Planungssicherheit und offene Detailfragen</h3><BR />Mikrounternehmen – vom Handwerksbetrieb über den Einzelhandel bis zum Dienstleister – stehen vor denselben Problemen: fehlende Planungssicherheit und offene Detailfragen. Eine branchenspezifische Verlängerung würde hingegen neue Ungerechtigkeiten schaffen und den Druck auf viele Betriebe künstlich erhöhen.<BR /><BR /><BR />Der Wirtschaftsverband hds erwartet sich daher:<BR /><BR />- Aufschub der Frist für die verpflichtende Naturkatastrophenversicherung für alle Mikrounternehmen, nicht nur für Gastronomie und Hotels.<BR /><BR />- Sofortige Klarstellung durch Regierung und Parlament, damit Betriebe nicht bis zur letzten Minute im Ungewissen bleiben.<BR /><BR /><BR />Der hds weist darauf hin, dass das Dekret aktuell noch als Entwurf vorliegt. Rechtssicherheit besteht erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik, die voraussichtlich bis Ende Dezember erfolgen soll.