„Eine Entscheidung dürfte es nicht vor 2025 zu geben“, rechnet Bürgermeister Robert Alexander Steger. Denn nach der Einleitung des Verfahrens seien nun die anderen Gemeinden des Naturparkes am Zug. „Sie haben ein halbes Jahr lang Zeit, Stellung zu beziehen.“ Anschließend müsse die Landeskommission für Raum und Landschaft ein Gutachten abgeben, „das wohl negativ ausfallen wird“, meint Steger. Damit werde die Sache an den Gemeinderat zurückgereicht, der einen Beharrungsbeschluss formulieren werde, wodurch die Landesregierung am Zug sei und eine Entscheidung treffen müsse. Falle diese negativ aus, könne die Gemeinde noch mehrinstanzlich rekurieren. „Die Sache braucht also Zeit. Das ist uns bewusst.“ Angehen wollte man das Problem dennoch, weil im Naturpark, der ja auch Natura-2000-Gebiet mit besonderem Schutz ist, für die Bauern das Arbeiten kaum mehr möglich sei.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1051602_image" /></div> <BR />Doch was soll sich konkret ändern? Zum einen soll es künftig möglich sein, auch im Naturpark Almen mit einer Straße zu erschließen. Erlaubt werden soll zudem, im Naturpark Wasserkraftwerke über 50 KW zu errichten sowie den dort erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Aufgehoben werden sollen außerdem die Verbote, im Parkgebiet Mineralien zu sammeln und Pilze zu pflücken. Und was die Jagd betrifft, so soll diese weiterhin im Park möglich sein und es sollen dort auch keine Wildschutzzonen eingerichtet werden.<BR /><BR />Ausgenommen werden soll der Park weiters von EU-Richtlinien in Sachen „Rewilding“. Diese sehen vor, dass 20 Prozent der Naturlandschaft der Wildnis zurückgegeben werden – als Beitrag gegen die Klimakrise und den Biodiversitätsverlust. „Ich fürchte, dass die Naturparke als erste da hineinfallen – und das wäre für Prettau eine Katastrophe“, sagt Steger. 3 Viertel der Gemeindefläche wären damit Wildnis. Beschränkungen müssten unbedingt gerecht auf das ganze Land aufgeteilt werden.<BR /><BR />Trotz allem zeigt man sich in Prettau aber gesprächsbereit. „Wir bestehen nicht auf jeden einzelnen Punkt“, sagt Steger. Grundsätzlich müsse es aber für Gemeinden, die so große Naturparkflächen haben, Ausnahmen geben.