„Für die Konsumenten besonders interessant sind die Neuerungen im Bereich der Konsumkreditverträge, die für mehr Schutz und Transparenz sorgen sollen“, so die Verbraucherzentrale Südtirol.Die neuen Bestimmungen werden auf alle Kreditverträge angewandt, ausgeschlossen jene, deren Gesamtbetrag unter 200 Euro oder über 75.000 Euro liegt. Die Banca d'Italia und das CICR haben 120 Tage Zeit, um die detaillierten Bestimmungen zu erlassen, während Banken, Finanzierungsgesellschaften und Kreditvermittler 90 Tage ab Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen Zeit bleibt, sich an die Bestimmungen anzupassen. Es wird also noch einige Monate dauern, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen endgültig feststehen.Die wichtigsten Neuerungen:Wer einen Kredit aufnimmt, kann ohne Spesen oder Kommissionen wegen vorzeitiger Tilgung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, auch wenn der Vertrag vor Ort bei der Bank oder der Finanzierungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht gilt auch bei jenen Verträgen, die Zusatzdienste im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zum Inhalt haben, z.B. eine eventuelle Kreditausfallsversicherung.Der TAEG muss alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit beinhalten, also auch Versicherungsprämien, Kosten für das Rateninkasso, eventuell anfallende Verwaltungsgebühren für das Konto und die Revolving-Kreditkarte - wenn diese eine Voraussetzung für die Gewährung des Kredites sind.Der Kreditgeber muss dem Verbraucher ein Standardformular aushändigen, das detailliert Auskunft über die Kosten des Kredites und die Rechte des Konsumenten gibt.Informationen über Zinssatz, Gesamtkosten des Kredites, Ratenhöhe, TAEG, Vertragslaufzeit, zurückzuzahlenden Gesamtbetrag sind klar, einfach und übersichtlich darzustellen.Erfüllt der Verkäufer der Ware den Vertrag nicht - es muss sich um eine sogenannten „schwerwiegende Nichterfüllung“ handeln -, hat der Kreditnehmer nach erfolgter Inverzug-Setzung des Verkäufers das Recht, den Kreditvertrag aufzulösen. Der Verbraucher muss dabei nicht beweisen, dass es sich um einen Kreditvertrag gehandelt hat, der ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen vorgesehen war. Die Finanzierungsgesellschaft muss die bereits bezahlten Raten rückerstatten und sie vom Händler einfordern.Bei einem mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Kreditvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abgeschlossen wurde, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wurde: die Finanzgesellschaft schließt über den Händler oder Dienstleister den Kreditvertrag ab bzw. bewirbt diesen; die Waren oder die entsprechenden Dienstleistungen werden ausdrücklich im Kreditvertrag angeführt. Wenn ein Verbraucher also von seinem rechtmäßigen Rücktrittsrecht (Meinungsänderung) vom Kaufvertrag Gebrauch macht, ist auch der entsprechende Kreditvertrag von Rechts wegen aufgelöst, und zwar ohne irgendeine Strafe zahlen zu müssen.Die Kreditschuld kann jederzeit vorzeitig getilgt werden. Die Verbraucher haben Anrecht darauf, dass die Gesamt-Kreditschuld um jene Zinsen und Spesen, die erst für die Restlaufzeit des Kredites fällig gewesen wären, reduziert wird. Die Finanzierungsgesellschaft hat hingegen Anrecht auf eine angemessene Entschädigung.“Ob die neuen Bestimmungen tatsächlich zum besseren Schutz der Konsumenten beitragen, bleibt abzuwarten”, so die Verbraucherzentrale. Die eine Sache seien die vom Gesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten, die andere sei hingegen, wie diese in der Praxis von den Finanzgesellschaften und -vermittlern umgesetzt werden.