Montag, 3. Dezember 2018

Neue EU-Regeln zum Onlineshoppen

Die neue EU-Regelung gegen Geoblocking beim Onlineshopping ist am 3. Dezember in Kraft getreten. Zweck der Geoblocking-Verordnung ist die Verhinderung eines ungerechtfertigten Geoblockings und anderer Formen der Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung – ausgenommen Steuerrecht. „Betroffen ist der Zugang zu Online-Benutzeroberflächen aller Art, insbesondere also auch Webseiten und Webshops, wobei die neue Regelung im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) gilt“, erklärt Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.

Die neue EU-Regelung gegen Geoblocking beim Onlineshopping ist am 3. Dezember in Kraft getreten. - Foto: © shutterstock









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