Gut gemeint, schlecht umgesetzt: So lässt sich die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) treffend zusammenfassen. Denn so löblich das Ziel auch sein mag, schädliche Stoffe in der Verpackung abzuschaffen und Verpackungsmüll zu reduzieren, so kritisch sehen viele Händler damit verbundene Pflichten. <BR /><BR />Einer von ihnen ist Markus Heiss aus Brixen, Inhaber und Geschäftsführer des Onlineshops „1000fliegen.de“, der auf die Ausstattung rund ums Fliegenfischen spezialisiert ist. Aktuell beliefert er Kundschaft in der gesamten Europäischen Union. Doch mit den neuen Vorgaben könnte sich das grenzüberschreitende Geschäft bald nicht mehr lohnen: „Sobald ich auch nur einem Privatkunden in einem anderen EU-Land etwas liefere, müsste ich in dem betroffenen Land einen Bevollmächtigten ernennen und im Verpackungsregister registrieren. Das heißt, ich muss im Prinzip in 26 EU-Ländern jemanden ernennen. Das ist absurd.“ <BR /><BR />Davon betroffen ist praktisch jeder Betrieb mit Auslandsversand, der im Zielland keine eigene Niederlassung betreibt – vom reinen Online-Händler über das traditionelle Fachgeschäft bis hin zur Weinkellerei. „Im Prinzip wird damit der freie Warenverkehr innerhalb der EU wieder indirekt rückabgewickelt“, kritisiert Heiss. Die neuen Regeln bringen viele Kosten mit sich, die kleine Betriebe kaum stemmen könnten. <h3> hds fordert Nachbesserung – Erstes Einlenken aus Brüssel</h3>Kaum war das 124 Seiten lange Regelwerk am 12. August in Kraft getreten, entlud sich heftiger Gegenwind aus Wirtschaft und Politik. Dass in Deutschland bereits erste Händler den Auslandsversand komplett einstellten, vergrößerte die Unruhe zusätzlich. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bewertete die Verordnung als „Müll“ und „Unsinn“ und forderte eine Abschaffung. <BR /><BR />Auch der Südtiroler Wirtschaftsverband hds fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine rasche Entlastung für kleine und mittlere Betriebe. „Das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Abfälle zu reduzieren, ist richtig. Was nicht sein kann, ist, dass gerade kleine Unternehmen durch unverhältnismäßige Verwaltungsauflagen faktisch vom grenzüberschreitenden Handel abgehalten werden“, betont hds-Direktorin Sabine Mayr.<BR /><BR /><embed id="dtext86-76145704_quote" /><BR /><BR />Positiv bewertet der Verband daher die jüngsten Reaktionen aus Brüssel: Die EU-Kommission hat bereits eine Entschärfung vorgeschlagen. Demnach soll die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU vorerst ausgesetzt oder vereinfacht werden. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen dieser Nachbesserung allerdings noch zustimmen.<BR /><BR />„Die angekündigten Erleichterungen müssen jetzt rasch kommen und vor allem praxistauglich sein: Wer nur wenige Pakete im Jahr über die Grenze verschickt, darf nicht mit denselben Fixkosten und Verfahren belastet werden wie ein internationaler Versandkonzern“, fordert Mayr.