630 Millionen Euro beträgt der Topf, der für die Förderung von E-Fahrzeugen zur Verfügung steht. Gefördert wird der Kauf von M1 (Kraftfahrzeuge), L1e-L7e (Motorräder und Kleinkrafträder) sowie N1 und N2 (Nutzfahrzeuge), heißt es von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). <BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="225450" data-mode="poll"></div></div> <BR /><h3> So sind die Förderungen aufgeteilt</h3>Für den Kauf von neuen Fahrzeugen der Kategorie M1 sind 190 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen im Bereich von 0-20 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (elektrisch) vorgesehen. <BR /><BR />235 Millionen Euro sind für Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Kohlendioxidausstoß von 21-60 Gramm pro Kilometer (Plug-in-Hybride) vorgesehen. <BR /><BR />150 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen zwischen 61 und 135 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (emissionsarm); 5 Prozent dieser Beträge sind für Käufe durch juristischen Personen für kommerzielle Carsharing- oder Mietaktivitäten reserviert.<BR /><BR />Für Motorräder und Kleinkrafträder der Klassen L1e bis L7e sind 5 Millionen Euro für nicht-elektrische Fahrzeuge und 35 Millionen Euro für Elektrofahrzeuge vorgesehen.<h3> Eigenerklärungen notwendig</h3>Zur Überprüfung der entsprechenden Voraussetzungen müssen dem Antrag auch bestimmte Eigenerklärungen beigelegt werden. <BR /><BR />Auf der <a href="https://www.mise.gov.it/it/normativa/circolari-note-direttive-e-atti-di-indirizzo/circolare-30-dicembre-2022-ecobonus-incentivi-2023-per-lacquisto-di-veicoli-non-inquinanti" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Website des MISE </a> stehen verschiedene Muster-Erklärungen zur Verfügung. Diese müssen von Verbrauchern ausgefüllt, unterzeichnet, mit Datum versehen und vom Händler in die Plattform eingetragen werden.<BR /><BR /> Für natürliche Personen ist unter anderem die Erklärung „Dichiarazione mantenimento proprietà 12 mesi“ (die Erklärung, das Fahrzeug für mindestens 12 Monate zu behalten) wichtig.<h3>Förderungen auch vom Land</h3>Wie bereits bekannt wurden auch von der Landesverwaltung weitere Beiträge für die Elektromobilität vorgesehen. Privatpersonen können Beiträge für maximal ein Elektrofahrzeug alle 2 Jahre für jede der folgenden Kategorien gewährt werden: Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder. <h3> SPID oder Bürgerkarte notwendig</h3>Auf der entsprechenden Website heißt es: „Der Antrag um Beitrag für Elektrofahrzeuge für Privatpersonen ist ein E-Government-Dienst der Landesverwaltung. Um diese Dienste nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) oder die Aktivierung der Bürgerkarte notwendig, die in jeder Gemeinde Südtirols durchgeführt werden kann. <h3> Die Voraussetzungen</h3>Für Privatpersonen gelten außerdem folgende Voraussetzungen: Wohnsitz in Südtirol, seit mindestens 2 Jahren keine Förderung des Landes für den Ankauf sowie das Leasing oder die Langzeitmiete eines Elektrofahrzeugs der gleichen Kategorie erhalten zu haben. Personenkraftwagen dürfen den Gesamtpreis von 50.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer, Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges und Landesumschreibungssteuer, nicht überschreiten.“<h3> Darauf muss man achten</h3>Achtung: Im vergangenen Jahr gab es Fälle, bei denen die Beiträge nicht anerkannt wurden, weil der Antrag auf den Beitrag erst nach der Ausstellung der Rechnung oder der Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde. Deshalb weisen wir darauf hin, dass der Antrag vor der Ausstellung der Rechnung sowie der Anzahlungsrechnung zu stellen ist, da sonst die Gefahr besteht, den Beitrag nicht zu erhalten.<BR /><BR />Wichtig: die Beiträge von Staat und vom Land sind kumulierbar, wobei der staatliche Beitrag vom Händler und der Landesbeitrag hingegen vom Verbraucher beantragt wird. Natürlich darf die Summe der zwei Beiträge die Kosten des gekauften Fahrzeugs nicht überschreiten.<BR />