Die Neuerung ist Teil der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Ziel ist es, einen Vertrag, der mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann, ebenso einfach widerrufbar zu machen. <BR /><h3> Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton?</h3>E-Commerce-Plattformen und alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen, sind verpflichtet, eine leicht zugängliche Funktion bereitzustellen, über die Verbraucher ihren Entschluss zum Widerruf des Vertrags mitteilen können.<BR /><BR />Das Verfahren muss einfach und benutzerfreundlich gestaltet sein. Nach Auswahl der Widerrufsoption müssen die Verbraucher alle wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Vertrags angeben und ihren Widerruf bestätigen. Das Unternehmen muss den Eingang der Erklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bescheinigen.<BR /><BR />Wie die Verbraucherzentrale klarstellt, wird durch die Regelung kein neues Widerrufsrecht eingeführt. Die Änderungen betreffen lediglich die praktische Ausübung bei online abgeschlossenen Verträgen.<h3> Welche Folgen drohen Unternehmen, die sich nicht anpassen?</h3>Während die neuen Vorschriften Verbrauchern zum Vorteil gereichen, sind sie für Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten verbunden. Unter anderem ist vorgesehen, dass diese ab dem Stichtag (19. Juni) Angaben über das Bestehen und die Platzierung der neuen Widerrufsfunktion in die vorvertraglichen Informationen mit aufnehmen müssen.<BR /><BR /> Geschieht dies nicht, wird die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen automatisch um zwölf Monate verlängert. Verbraucher können den Vertrag also noch mehr als ein Jahr nach Abschluss auflösen. Darüber hinaus kann die Umsetzung der Informationspflicht laufend von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, so kann dies als unlautere Geschäftspraxis klassifiziert und entsprechend sanktioniert werden. <BR /><BR />„Wie die neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall jedoch ist die Online-Widerrufsfunktion ein konkretes Beispiel dafür, wie europäische Vorschriften die Ausübung von Verbraucherrechten im Alltag erleichtern können“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ Italien – Büro Bozen.<BR /><BR />Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), ergänzt: „Oft liegt das Problem nicht im Fehlen von Rechten, sondern in den praktischen Schwierigkeiten, diese tatsächlich geltend zu machen. Einen Widerruf über eine eigens dafür vorgesehene Funktion einfach und unmittelbar zugänglich zu machen, bedeutet mehr Transparenz und weniger Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Einkauf.“