Das Europäische Parlament hat die neue Lebensmittelkennzeichnung am Mittwoch mit großer Mehrheit angenommen. „Der Verbraucher kann somit auf Anhieb erkennen, was im Produkt enthalten ist und sich bewusst ernähren“, unterstreicht EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. Die Nährwerte müssen laut neuer Verordnung in Einheiten zu hundert Gramm bzw. Milliliter angegeben werden, um einen besseren und direkten Produktvergleich zu gewährleisten. „Angegeben werden müssen der Kaloriengehalt, Zucker, Salz, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und gesättigte Fettsäuren“, so Dorfmann. Fortan müssen auch billige Lebensmittelersatzstoffe gekennzeichnet werden und lassen sich dadurch von qualitativ hochwertigen Produkten unterscheiden. Keine neuen Belastungen für Handwerksbetriebe Auf die Handwerksbetriebe kommen keine neuen Belastungen zu, da nicht vor-verpackte Ware weitgehend von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist, unterstreicht Dorfmann. Für Kleinstbetriebe, wie bäuerliche Direktvermarkter gelten wie bisher vereinfachte Kennzeichnungsregelungen. Auch Allergiker können sich über die neue Verordnung freuen. Künftig müssen Allergene durch Fettdruck hervorgehoben werden. Die Verordnung sieht zudem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Lamm vor. stol