Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale beantwortet die Fragen zur viel diskutierten Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. <h3>Wieviel kosten mich die RAI-Programme ab heuer pro Jahr?</h3>Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der RAI sind von 90 Euro auf 70 Euro pro Jahr gesunken – und zwar für die Jahre 2024, 2025 und 2026. „Zu bezahlen sind sie pro Haushalt; und zwar von einer volljährigen Person pro Hauptwohnsitz-Adresse. Für die Zweitwohnung muss nicht nochmals bezahlt werden“, so Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Ob jemand RAI-Programme schaut oder darauf verzichtet, ist dabei unerheblich.<BR /><h3> Muss die Gebühr weiterhin mit der Stromrechnung beglichen werden?</h3>Ja. „Die EU prangert diese Praxis zwar schon seit Längerem an, der Regierung in Rom ist es bislang aber nicht gelungen, eine bessere Alternative zu finden“, so die VZS-Geschäftsführerin. Abgerechnet wird in 10 Monatsraten zu je 7 Euro. <BR /><h3> Was hat denn die RAI-Gebühr mit der Stromrechnung zu tun?</h3>Laut EU nichts. Das Einzugssystem war 2016 von Ex-Premier Matteo Renzi eingeführt worden und hat sich als effizientes Mittel im Kampf gegen die vielen „Schwarzseher“ erwiesen, die ihre Gebühren nicht zu bezahlen pflegten. „In Kalabrien sind die RAI-Gebührenzahler dadurch um über 90 Prozent angestiegen, in Südtirol um nur 2 Prozent.“<BR /><h3> Ist die RAI-Gebühr fair?</h3>Die VZS-Geschäftsführerin hat dazu eine klare Meinung: „Nein. Fair wäre sie, wenn man sie zu einem Teil der Einkommenssteuer machen würde. Die Abgabe sollte gestaffelt abgeführt werden müssen, wenn nämlich der Einkommensschwache gleich viel zahlt wie der Bestverdiener, ist das sozial nicht gerecht“, kritisiert Bauhofer.<BR /><BR /><embed id="dtext86-62793968_quote" /><BR /><h3> Was ist, wenn ich kein Fernsehgerät besitze?</h3>Die Gebühr fällt nur an, wenn jemand mindestens ein TV-Gerät besitzt. „Wer keinen Fernseher hat und daher von der Steuer befreit werden möchte, muss dies Jahr für Jahr der Agentur für Einnahmen mitteilen. Dafür hat er, betreffend das heurige Jahr, bis 31. Jänner Zeit. Lässt man dieses Datum verstreichen, müssen die Gebühren fürs erste Halbjahr entrichtet werden. Es lohnt sich also schnell zu sein und die Sache zeitnah anzugehen, auch weil die Stromlieferanten die erste Rate der Gebühr bereits im Jänner in Rechnung stellen“, führt die Verbraucherschützerin weiter aus.<BR /><h3> Wie kann ich die Erklärung abgeben?</h3>Am schnellsten funktioniert dies über die <a href="https://telematici.agenziaentrate.gov.it/Main/index.jsp" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Webseite der Agentur der Einnahmen</a>. Wer eine digitale Identität (SPID) hat, kann den Nicht-Besitz dann binnen weniger Klicks erklären. <BR />Alternativ kann <a href="https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/schede/agevolazioni/canone-tv/modelli-e-istruzioni-canone-tv/modelli-e-istruzioni-canone-tv-tedesco" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">ein Vordruck </a> heruntergeladen, dann ausgedruckt, ausgefüllt und mittels Ausweiskopie an die PEC-Adresse „cp22@postacertificata.rai.it“ verschickt werden. Zu guter Letzt kann die Erklärung laut Bauhofer auch über Steuerberater oder Steuerbeistandszentren eingereicht werden. <BR />Ebenfalls wichtig: Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 Jahren mit einem Einkommen unter 8000 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie laut der VZS-Chefin nicht erneuert werden.<BR /><h3> Was ist, wenn ich zwar keinen Fernseher, aber einen Computer besitze, auf dem ich Fernsehen schaue?</h3>Wenn der Computer mit einer TV-Karte ausgestattet ist, mit der digital-terrestrische Fernsehsignale empfangen werden können, dann – und nur dann - werden RAI-Gebühren fällig.<BR /><h3> Wieviel müssen die Bürger in anderen Ländern für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen?</h3>In Deutschland muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 220,32 Euro im Jahr entrichten. In Österreich wurde mit 1. Jänner die bisherige GIS-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe für den ORF ersetzt. Sie beträgt 183,60 Euro jährlich - je nach Bundesland können noch Länderabgaben hinzukommen. Ob man ein Radio oder einen Fernseher besitzt oder nicht, spielt in Deutschland und Österreich keine Rolle mehr. Jede Adresse muss bezahlen, an der mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Frankreich wurden die Rundfunkgebühren komplett abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten werden nun über die Mehrwertsteuer finanziert. <BR /><h3> Aus Gebühren und direkten Zuschüssen des Staates flossen der RAI zuletzt 1,8 Milliarden Euro jährlich zu. Sinken die Einnahmen der RAI jetzt durch die herabgesetzten Fernsehsteuern ?</h3>Die Regierung in Rom hat beschlossen, die RAI bis 2026 mit jeweils 420 Millionen Euro zusätzlich aus dem Staatshaushalt zur „Verbesserung der Angebote im Radio, Fernsehen und im Internet“ zu unterstützen. <BR />